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ent|schul|di|gen [ɛnt'ʃʊldɪgn̩]:1.
a) <+ sich> (für etwas) um Nachsicht, Verständnis, Verzeihung bitten:
sich für eine Bemerkung, seine Vergesslichkeit entschuldigen.
Syn.: ↑ bedauern, um Entschuldigung bitten, um Verzeihung bitten.
b) <tr.; hat jmds. Fehlen mitteilen und begründen:
sie hat ihr Kind beim Lehrer entschuldigt; er hat sich wegen eines dringenden Termins entschuldigen lassen.
2. <tr.; hat Nachsicht zeigen (für etwas):
ich kann dieses Verhalten nicht entschuldigen; entschuldigen Sie bitte die Störung; <auch itr.> entschuldigen Sie bitte.
Syn.: ↑ verzeihen.
3. <tr.; hat
a) verständlich, entschuldbar erscheinen lassen:
ihre Krankheit entschuldigt ihren Missmut.
Syn.: ↑ rechtfertigen.
b) begründen und rechtfertigen:
er entschuldigte sein Verhalten mit Nervosität.
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ent|schụl|di|gen 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \entschuldigen verzeihen, etwas erklären u. dadurch den Vorwurf mildern
2. jmdn. \entschuldigen
2.1 Verzeihung, Nachsicht für jmds. Handlungsweise erbitten
2.2 jmds. Abwesenheit erklären
3. sich \entschuldigen Verzeihung, Nachsicht erbitten
● er hat sich nicht einmal entschuldigt; ich möchte, muss mich (vielmals) \entschuldigen, dass ich gestern nicht gekommen bin; \entschuldigen Sie! verzeihen Sie, nehmen Sie es nicht übel; \entschuldigen sie mich bitte einen Augenblick nehmen Sie es nicht übel, wenn ich Sie kurze Zeit alleinlasse ● seine Müdigkeit entschuldigt sein Schweigen, sein unhöfliches Betragen; ich möchte meinen Sohn für morgen \entschuldigen; \entschuldigen Sie bitte die Störung; unter diesen Umständen kann od. muss man sein Verhalten wohl \entschuldigen ● mein Sohn lässt sich \entschuldigen, er kann leider nicht kommen ● sich bei jmdm. \entschuldigen; seine Unhöflichkeit ist durch od. mit nichts zu \entschuldigen; sich mit Krankheit \entschuldigen fehlen u. Krankheit als Grund angeben; du musst dich bei ihm wegen des Vorfalls von gestern \entschuldigen ● einige \entschuldigende Worte sagen; „Ich bin noch nicht lange hier“, sagte sie \entschuldigend
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1.
a) <e. + sich> jmdn. wegen eines falschen Verhaltens o. Ä. um Verständnis, Nachsicht, Verzeihung bitten:
sich förmlich, in aller Form e.;
sich [bei jmdm.] für ein Versehen, wegen eines Versehens e.;
b) [unter Angabe des Grundes] mitteilen, dass jmd. nicht anwesend sein kann, nicht teilnehmen kann:
sich, ein Kind in der Schule e.;
er fehlt entschuldigt.
2. für jmdn., etw. Nachsicht, Verständnis zeigen, aufbringen:
eine solche Unterlassung ist nicht zu e.;
sie bat die Störung zu e.;
entschuldige bitte, dass/wenn ich unterbreche;
(Höflichkeitsformel:) entschuldigen Sie bitte!;
Sie müssen schon e. (ugs.; entschuldigen Sie bitte), dass ich das sage.
3. (einen Fehler, ein falsches Verhalten o. Ä.) entschuldbar erscheinen lassen:
der Alkoholgenuss entschuldigt sein Benehmen nicht.
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ent|schụl|di|gen <sw. V.; hat [mhd. entschuldigen = lossagen; freisprechen]: 1. a) <e. + sich> jmdm. sagen, dass es einem Leid tut, was man getan hat; jmdn. wegen eines falschen Verhaltens o. Ä. um Verständnis, Nachsicht, Verzeihung bitten: sich förmlich, in aller Form e.; du musst dich unbedingt bei ihr e.; sich [bei jmdm.] wegen eines Versehens/für ein Versehen e.; ich habe mich bei ihr entschuldigt; mit viel Grazie entschuldigte sie sich ob der vorgerückten Stunde (Habe, Namen 63); b) [unter Angabe des Grundes] mitteilen, dass jmd. oder man selbst nicht anwesend sein kann, nicht teilnehmen kann: ein Kind in der Schule e.; er ließ sich beim Trainer e.; meistens entschuldigte sich der Leutnant mit Verpflichtungen im Kameradenkreis (Kuby, Sieg 100); er fehlt entschuldigt. 2. für jmdn., etw. Nachsicht, Verständnis zeigen, aufbringen: eine solche Unterlassung, Handlungsweise ist nicht zu e.; sie bat die Störung, den Vorfall zu e.; entschuldige bitte, dass/wenn ich unterbreche; (Höflichkeitsformel:) entschuldigen Sie bitte!; Sie müssen schon e., dass ... (ugs.; entschuldigen Sie bitte, dass ...). 3. [einen Fehler, ein falsches Verhalten o. Ä.] als verständlich hinstellen, zu rechtfertigen suchen: mein Vater ... entschuldigte die Schwächen meines Spieles mit meinem zarten Alter (Th. Mann, Krull 27); Ü der Alkoholgenuss entschuldigt nicht sein skandalöses Benehmen; Es gibt nicht eine Quelle, die diesen Mann auch nur teilweise entschuldigte (Thieß, Reich 512).
Universal-Lexikon. 2012.