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ver|neh|men [fɛɐ̯'ne:mən], vernimmt, vernahm, vernommen <tr.; hat:1. (geh.) mit dem Gehör wahrnehmen:
er vernahm leise Schritte.
Syn.: ↑ hören.
2. gerichtlich, polizeilich befragen:
die Angeklagte wurde drei Stunden lang vernommen.
Syn.: ↑ verhören.
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ver|neh|men 〈V. tr. 187; hat〉
1. etwas \vernehmen
1.1 hören, durch das Gehör bemerken
1.2 erfahren
2. jmdn. \vernehmen befragen, verhören
● ich habe vernommen, dass ...; ein leises Geräusch \vernehmen; dem Vernehmen nach ist sie augenblicklich in Florenz wie man hört, wie gesagt wird; der Täter, der Zeuge wurde vernommen
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ver|neh|men <st. V.; hat [mhd. vernemen, ahd. firneman]:
1. (geh.)
Musik deutlich v.;
Schritte auf dem Flur, Hilferufe v.;
ihre Stimme ließ sich v.;
von jmdm. nichts mehr v.;
wir haben mit Erstaunen vernommen, dass er kommen will.
2. gerichtlich, polizeilich befragen; verhören:
einen Zeugen, den Angeklagten v.;
jmdn. als Zeugen, zur Person, zur Sache v.
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Ver|neh|men, das; -s: 1. in Fügungen wie dem/allem/gutem/sicherem V. nach (nach dem, was aus guter, sicherer Quelle zu erfahren ist): dem V. nach, sicherem V. nach ist er ins Ausland gegangen; ... die Kaufhäuser, wo das Weihnachtsgeschäft dem V. nach schon tüchtig angezogen hat (Tages Anzeiger 26. 11. 91, 16). ∙ 2. Einvernehmen: Gut V. künftig (Goethe, Götz II); Mein Vater ... wurde bezichtigt, in verrätrischem V. mit Frankreich zu stehen (Schiller, Kabale II, 3).
Universal-Lexikon. 2012.