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General
Vier-Sterne-General (umgangssprachlich)

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Ge|ne|ral [genə'ra:l], der; -s, -e und Generäle [genə'rɛ:lə]:
Offizier der höchsten Rangklasse.

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Ge|ne|ral 〈m.1 od. 1u
1. 〈Mil.〉
1.1 höchster Offiziersrang
1.2 Offizier in diesem Rang
2. 〈Rel.〉 oberster Vorsteher eines kath. geistl. Ordens od. einer Kongregation
3. internationaler Leiter der Heilsarmee
4. 〈Zool.〉 = Feuerwanze (2)
● kommandierender \General [<mhd. general <lat. generalis „allgemein“, im Kirchenlatein „Haupt eines Mönchsordens“; militär. Bedeutung seit dem 15. Jh. vom Deutschen Orden, seit dem 16. Jh. begünstigt durch frz. général „General“]

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Ge|ne|ral , der; -s, -e u. …räle:
1. [frz. (capitaine, lieutenant) général] (Militär)
a) <o. Pl.> [höchster] Dienstgrad der höchsten Rangordnung der Offiziere (bei Heer u. Luftwaffe);
b) Offizier dieses Dienstgrades:
die -e haben sich ergeben;
die Pläne des kommandierenden -s Meier;
die Absicht G. Meiers.
2.
a) [mhd. general = Oberhaupt eines Mönchsordens < kirchenlat. generalis (abbas), zu lat. generalis = allgemein, zu: genus, Genus] oberster Vorsteher einer kath. Ordensgemeinschaft;
b) oberster Vorsteher der Heilsarmee.
3. (bes. Politikjargon) Generalsekretär.

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General
 
[von lateinisch generalis »allgemein«, in der militärischen Bedeutung gekürzt aus französisch capitaine général, lieutenant général (oder Ähnliches)] der, -s/-e und ...'räle,  
 1) in der Heilsarmee der oberste Vorsteher.
 
 2) katholischen Ordenswesen: Generaloberer.
 
 3) Militärwesen: in zahlreichen Streitkräften seit dem 18. Jahrhundert Bezeichnung für den Angehörigen der Dienstgradgruppe »Generale«; diese umfasst meist vier Generaldienstgrade. Bei den Seestreitkräften werden die Generäle i. d. R. als Admiral bezeichnet (Dienstgrad, Übersicht).
 
In Deutschland wurde das Wort »General« als Titel für den obersten militärischen Befehlshaber zuerst gegen Ende des 16. Jahrhunderts verwendet, zunächst in Verbindungen wie Generalfeldoberst oder Generaloberst (seltener Generalhauptmann oder Generalfeldherr), dann in der selbstständigen Form »General« oder der Abwandlung »Generalissimus«. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts verwendete man die Bezeichnungen auch für Führer einzelner Truppengattungen (z. B. »General über das Fußvolk«). Entsprechend der auf den militärischen Ebenen (Gesamtaufgebot - Regiment - Kompanie) übliche Dreiteilung der Befehlsstufen (Befehlshaber - Stellvertreter - Wachtmeister) bildete sich im 16./17. Jahrhundert auf der höchsten Ebene die Hierarchie General - Generalleutnant - Generalwachtmeister (von oben nach unten) heraus. Der Generalwachtmeister wurde Ende des 17. Jahrhunderts durch den Generalmajor ersetzt, als für die Stufe »Wachtmeister« ab der Ebene Regiment die Bezeichnung »Major« üblich wurde. Nachdem sich für den militärischen Höchstkommandierenden die Bezeichnung Feldmarschall durchgesetzt hatte, wurde mit der Herausbildung eines regulären Dienstgradsystems im 17./18. Jahrhundert der Generaloberst zum höchsten Generalsdienstgrad; verwendet für Oberbefehlshaber größerer selbstständiger Heereskörper (z. B. einer Armee). Die den Dienstgrad »General« führenden Offiziere, nun rangmäßig unter den Generalobersten, führten seit dem 18. Jahrhundert jeweils als Zusatz zum eigentlichen Dienstgrad den Namen der Truppengattung, aus der sie hervorgingen (z. B. »General der Infanterie«). Die Generäle traten Ende des 18. Jahrhunderts als »Kommandierende Generäle« an die Spitze der Korps, Generalleutnante wurden Divisionskommandeure, Generalmajore Truppenführer auf der Ebene Brigade/Division. Dieses Schema behielt in Deutschland im Prinzip seine Gültigkeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Der Dienstgrad Brigadegeneral, vorher in Deutschland nicht üblich, wurde bei Gründung der Bundeswehr zwecks Angleichung an andere NATO-Staaten als neuer unterster Generalsdienstgrad in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Dies führte hier zu einer »Aufwertung« der Generalmajore (nun stets u. a. als Divisionskommandeure eingesetzt) und der Generalleutnante (jetzt Kommandierende Generäle, Amtschefs und Inspekteure der Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe). Der Dienstgrad »General« (Viersterne-General) ist an einige Spitzendienstposten gebunden, insbesondere an den des Generalinspekteurs der Bundeswehr.
 

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Ge|ne|ral, der; -s, -e u. ...räle [1: frz. (capitaine, lieutenant) général; 2 a: mhd. general = Oberhaupt eines Mönchsordens < kirchenlat. generalis (abbas), zu lat. generalis = allgemein, zu: genus, ↑Genus]: 1. a) <o. Pl.> [höchster] Dienstgrad der höchsten Rangklasse der Offiziere; b) Offizier des Dienstgrades ↑General (1 a): Generale kamen vor das Tribunal (Benn, Leben 16); Deutsche Truppen unter den Generälen Gerstenberg und Stacherl ergeben sich (MM 22. 8. 69, 10); die Pläne des kommandierenden -s Meier; die Absicht G. Meiers. 2. a) oberster Vorsteher einer kath. Ordensgemeinschaft; b) oberster Vorsteher der Heilsarmee. 3. (bes. Politik Jargon) Generalsekretär.

Universal-Lexikon. 2012.