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Schụtz|en|gel 〈m. 5〉
1. 〈Rel.〉 Engel, der dem Menschen zum Schutz des Leibes u. der Seele beigegeben ist
2. 〈fig.〉 Beschützer in der Not u. in gefährlichen Situationen
● bei dem Sturz hat das Kind einen \Schutzengel gehabt
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Schụtz|en|gel, der [LÜ von kirchenlat. angelus tutelaris]:
1. (bes. nach katholischem Glauben) einem Menschen zum Schutz beigegebener Engel:
sein S. hat ihn davor bewahrt;
sie hat einen S. gehabt (ist vor dem Schlimmsten bewahrt geblieben).
er war der S. der Obdachlosen.
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Schutz|engel,
Religionsgeschichte: nach jüdischem, christlichem (katholischem und orthodoxem) und islamischem Glauben ein dem Menschen zum Schutz beigegebener Engel. In der jüdisch-christlichen Tradition tritt der Schutzengel erst im außerkanonischen jüdischen Schrifttum auf. Die christliche Verehrung der Schutzengel ist seit dem 9. Jahrhundert belegt; ein Schutzengelfest entstand im 15. Jahrhundert in Spanien und wird seit 1670 in der katholischen Kirche am 2. 10. begangen.
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Schụtz|en|gel, der [LÜ von kirchenlat. angelus tutelaris]: 1. (bes. nach katholischem Glauben) einem Menschen zum Schutz beigegebener Engel: sein S. hat ihn davor bewahrt; fordere deinen S. nicht heraus (setze dich nicht mutwillig einer Gefahr aus); Aber ich hab' einen S. gehabt (bin vor dem Schlimmsten bewahrt geblieben), ich bin auf'm Hintern gelandet (Kempowski, Immer 190). 2. ↑Engel (2 a): Du warst ein S. aller Armen (Bergengruen, Rittmeisterin 181). 3. (Jargon) Zuhälter.
Universal-Lexikon. 2012.