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◆ Re|stau|ra|ti|on1 〈[-staʊ-] f. 20〉
1. 〈Pol.〉
1.1 Wiederherstellung einer früheren Gesellschaftsordnung
1.2 Wiedereinsetzung eines gestürzten Herrscherhauses
2. Wiederherstellung des ursprüngl. Zustands eines Kunstwerkes; →a. Rekonstruktion
[<spätlat. restauratio „Erneuerung, Wiederherstellung“; zu restaurare „wiederherstellen“]
◆ Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.
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◆ Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.
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1Re|s|tau|ra|ti|on […ta̮u… ], die; -, -en [spätlat. restauratio = Wiederherstellung, zu lat. restaurare, ↑ restaurieren]:
2. (Geschichte, Politik) Wiederherstellung früherer (z. B. durch eine Revolution beseitigter) gesellschaftlicher, politischer Verhältnisse [u. Wiedereinsetzung einer abgesetzten Regierung, Dynastie o. Ä.]:
eine gesellschaftliche, wirtschaftliche R.
2Re|s|tau|ra|ti|on [auch: …to… ], die; -. -en (geh. veraltet):
Gaststätte, gastronomischer Betrieb.
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I Restauration
[lateinisch »Erneuerung«, »Wiederherstellung«] die, -/-en, die Wiederherstellung eines früheren, oft durch eine Revolution beseitigten politischen und gesellschaftlichen Zustands. - In der englischen Geschichte bezeichnete Restauration die Wiedereinsetzung der Stuartdynastie (1660-88). - Als Epochenbezeichnung (Restaurationszeit) meint Restauration (nach einem Buchtitel von C. L. von Haller) die Zeit von 1815 bis 1830, als in allen europäischen Staaten versucht wurde, die politischen Verhältnisse der Zeit vor der Französischen Revolution wiederherzustellen.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
englische Revolutionen des 17. Jahrhunderts: Um Glaube und Recht
Restauration: Das alte Europa als Phönix aus der Asche?
Restaurationsepoche: Biedermeier, Junges Deutschland, Vormärz
Restauration und Ultramontanismus: Zurück nach Rom
Restauration
Das Wort »Restauration« bedeutet Wiederherstellung eines früheren Zustandes. In der Geschichte der europäischen Staaten und besonders auch der deutschen Geschichte wurde der Begriff »Restauration« als Bezeichnung der geschichtlichen Periode vom Wiener Kongress bis zu den Revolutionen der Jahre 1830 und 1848/49 verwendet. In dieser Epoche stand im Vordergrund der Versuch der leitenden Staatsmänner Europas, insbesondere des österreichischen Staatskanzlers Fürst Metternich, den Zustand vor dem Ausbruch der Französischen Revolution wiederherzustellen. Wie für die französische Verfassung von 1814 war auch für die Staaten des Deutschen Bundes das monarchische Prinzip verbindlich, nach dem die alleinige und einheitliche Staatsgewalt in der Hand des Monarchen liegt. Der Monarch konnte demnach seine Befugnisse durch eine Verfassung beschränken, diese aber konnte nur Begrenzung, niemals Grundlage der Staatsgewalt des Monarchen sein.
Gegen die sich überall im Lande regenden neuen Kräfte, die vor allem von Studenten und Professoren getragenen nationalen und liberalen Bewegungen, wurden mit den Karlsbader Beschlüssen alle staatlichen Machtmittel eingesetzt. Dennoch konnten die tief greifenden sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und territorialen Wandlungen, die durch die napoleonische Neuordnung eingetreten waren, nicht in vollem Umfange rückgängig gemacht werden, zumal sich auch, vor allem im Rheinland und in Sachsen, zunehmend die Auswirkungen der Industrialisierung bemerkbar machten.
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Res|tau|ra|ti|on [...tau...], die; -, -en [spätlat. restauratio = Wiederherstellung, zu lat. restaurare, ↑restaurieren]: 1. (bildungsspr.) das Restaurieren (1): die R. des alten Rathauses hat Millionen gekostet; er versteht sich auf die R. von Ölgemälden; Ein 350 SLC Cabrio mit arabischem Nummernschild ... ist speziell für die R. ... eingeflogen worden (Szene 8, 1984, 29). 2. (Geschichte, Politik) Wiederherstellung früherer (z. B. durch eine Revolution beseitigter) gesellschaftlicher, politischer Verhältnisse [u. Wiedereinsetzung einer abgesetzten Regierung, Dynastie o. Ä.]: eine gesellschaftliche, wirtschaftliche R.; die Zeit der R. nach dem Wiener Kongress; In einem wieder vereinigten Deutschland darf es nicht zu einer kapitalistischen R. kommen (Raddatz, Traditionen II, 486); führte dann im frühen 19. Jahrhundert zunächst zu einer R. des Bündnisses von Thron und Adel (Fraenkel, Staat 157); Eine Ära war endgültig zu Ende gegangen: der Wiedereintritt Deutschlands in die Gemeinschaft der westlichen Welt, die R. der westdeutschen Gesellschaft (Spiegel 20, 1999, 118). 3. (bes. österr.) Restaurant.
Universal-Lexikon. 2012.