Akademik

verbürgen
beurkunden; bestätigen; beglaubigen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; gewährleisten; (für etwas) geradestehen; Sorge tragen; (für etwas) die Verantwortung übernehmen; garantieren; versprechen; sorgen; zusichern; sicherstellen; bürgen (für)

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ver|bür|gen [fɛɐ̯'bʏrgn̩]:
1. <tr.; hat die Gewähr geben, dass etwas geschieht, eintritt, dafür garantieren:
eine gute Werbung verbürgt den guten Absatz der Ware; eine verbürgte (sichere, bewiesene) Tatsache.
Syn.: bürgen für, einstehen für, gewährleisten.
2. <+ sich> (von jmds. guten Eigenschaften, von der Wahrheit, Richtigkeit einer Sache) überzeugt sein und mit seiner Person eine Sicherheit dafür bieten:
ich verbürge mich für ihn, für die Richtigkeit dieser Informationen, für seine Anständigkeit.
Syn.: bürgen, einstehen, garantieren, geradestehen.

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ver|bụ̈r|gen 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \verbürgen Gewähr für etwas leisten, Sicherheit für etwas geben, garantieren ● guter Wille allein verbürgt noch nicht das Gelingen der Sache; verbürgte Nachricht von amtl. od. maßgebender Stelle bestätigte N., beweisbare N.
II 〈V. refl.〉 sich für etwas od. jmdn. \verbürgen für etwas od. jmdn. Bürgschaft leisten, einstehen ● ich verbürge mich für die Richtigkeit der Sache, für die Wahrheit dieser Behauptung; ich verbürge mich für seine Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit

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ver|bụ̈r|gen <sw. V.; hat [mhd. verbürgen]:
1. <v. + sich> bereit sein, für jmdn., etw. einzustehen; gutsagen, bürgen (1 a):
ich verbürge mich für sie, für ihre Zuverlässigkeit;
sich für die Richtigkeit von etw. v.;
die Bank verbürgte sich (übernahm die Bürgschaft, haftete) für die Kosten.
2.
a) etw. garantieren (b, c), die Gewähr für etw. geben:
diese Ausbildung verbürgt beruflichen Erfolg;
verbürgte Rechte;
b) <im 2. Part. gebr.> als richtig bestätigen; authentisieren:
die Nachrichten sind verbürgt;
verbürgte Zahlen.

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ver|bụ̈r|gen <sw. V.; hat [mhd. verbürgen]: 1. <v. + sich> bereit sein, für jmdn., etw. einzustehen; gutsagen, ↑bürgen (1 a): ich verbürge mich für ihn, für seine Zuverlässigkeit; sich für die Richtigkeit von etw. v.; Für herrliche Pferde, in diesem Fall einen Achtzehnerzug von Schimmelhengsten ..., verbürgt sich (übernimmt die Garantie) Kunstpreisträger Günter Dorning (NNN 8, 1985, 25); die Bank verbürgte sich (übernahm die Bürgschaft, haftete) für die Kosten. 2. a) etw. ↑garantieren (b, c), die Gewähr für etw. geben: das Gesetz verbürgt bestimmte Rechte; Fähigkeiten, die Erfolg im Leben verbürgen; verbürgte Rechte; b) <im Perf., Plusq. u. im 2. Part. gebr.> als richtig bestätigen; authentisieren: die Nachrichten sind verbürgt; Die Anekdote, die du da erwähnst, ist übrigens nicht verbürgt (Erné, Fahrgäste 247); verbürgte Zahlen.

Universal-Lexikon. 2012.