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ak|kre|di|tie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. \akkreditieren
1.1 jmdm. Kredit einräumen od. verschaffen
1.2 bevollmächtigen, beglaubigen (Diplomaten)
2. zur Zahlung an jmdn. anweisen (Bank)
● zum Empfang erschienen die in Berlin akkreditierten Diplomaten [<frz. accréditer „in Ansehen bringen“; zu lat. credere „glauben“]
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1. (bes. Dipl.) einen [diplomatischen] Vertreter beglaubigen, bevollmächtigen:
einen Botschafter a.;
bei der Kammer akkreditiert sein;
ein akkreditierter Korrespondent.
jmdn. für den Gesamtbetrag von 50 000 Euro a.
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akkreditieren,
1) Bankwesen: ein Akkreditiv ausstellen, eröffnen.
2) Völkerrecht: (einen diplomatischen Vertreter eines Landes) beglaubigen, bevollmächtigen.
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ak|kre|di|tie|ren <sw. V.; hat [frz. accréditer, zu: crédit, 1↑Kredit]: 1. (bes. Dipl.) einen [diplomatischen] Vertreter beglaubigen, bevollmächtigen: einen Botschafter a.; Buttermann war akkreditierter Korrespondent in der Hauptstadt der DDR (Rolf Schneider, November 35); dass Dr. Djudko bei der Prager Anwaltskammer akkreditiert war (Bieler, Mädchenkrieg 82). 2. (Bankw.) jmdm. Kredit einräumen, ein ↑Akkreditiv (2) stellen: jmdn. für den Gesamtbetrag von 50 000 Mark a.
Universal-Lexikon. 2012.