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Syn|di|kat 〈n. 11〉
1. Amt eines Syndikus
2. Form des Kartells mit festen Preisbestimmungen u. eigener Verkaufsorganisation
3. in roman. Ländern verbandsartiger Zusammenschluss von Arbeitgebern u. -nehmern nach Branchen
4. Zusammenschluss von Verbrechern, der als geschäftliches Unternehmen getarnt ist
[→ Syndikus]
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Syn|di|kat, das; -[e]s, -e:
1. [wohl frz. syndicat, zu: syndic, ↑ Syndikalismus] (Wirtsch.) Kartell, bei dem die Mitglieder ihre Erzeugnisse über eine gemeinsame Verkaufsorganisation absetzen müssen.
2. [engl. syndicate] als geschäftliches Unternehmen getarnter Zusammenschluss von Verbrechern.
3. [mlat. syndicatus] Amt eines Syndikus.
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Syndikat
[zu Syndikus] das, -(e)s/-e, Sonderform des Preiskartells, bei dem sich die Mitglieder verpflichten, auf eine autonome Preis- und Mengenpolitik zu verzichten und ihre Erzeugnisse über eine gemeinsame Verkaufsorganisation abzusetzen. Syndikate unterliegen dem Kartellverbot (§ 1 GWB).
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Syn|di|kat, das; -[e]s, -e [1: wohl frz. syndicat, zu: syndic, ↑Syndikalismus; 2: engl. syndicate; 3: mlat. syndicatus]: 1. (Wirtsch.) Kartell, bei dem die Mitglieder ihre Erzeugnisse über eine gemeinsame Verkaufsorganisation absetzen müssen. 2. als geschäftliches Unternehmen getarnter Zusammenschluss von Verbrechern. 3. Amt eines Syndikus.
Universal-Lexikon. 2012.