Akademik

Nachdruck
Aplomb; Vehemenz

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1Nach|druck ['na:xdrʊk], der; -[e]s:
besondere Betonung, Eindringlichkeit, mit der die Wichtigkeit einer Sache hervorgehoben wird:
sie sagte dies mit Nachdruck, wies mit Nachdruck darauf hin; einer Sache Nachdruck verleihen.
Syn.: Bestimmtheit, Gewicht.
  2Nach|druck ['na:xdrʊk], der; -[e]s, Nachdrucke ['na:xdrʊkə]:
a) unveränderter Abdruck (eines Buches, Bildes o. Ä.):
Nachdruck verboten, nur mit Genehmigung des Verlages gestattet.
b) durch 2Nachdruck (a) entstandenes Werk:
ein durchgesehener Nachdruck; selbst der Nachdruck ist inzwischen vergriffen.
Syn.: Reproduktion.

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Nach|druck 〈m. 1
I 〈unz.〉
1. Hervorhebung, Betonung
2. Festigkeit, Eindringlichkeit, gesteigerte Tatkraft
● auf ein Problem, einen Satz besonderen \Nachdruck legen; eine Sache mit \Nachdruck betreiben; etwas mit \Nachdruck sagen; Worte, Sätze mit \Nachdruck sprechen; um seinen Worten besonderen \Nachdruck zu verleihen ...
II 〈zählb.; Buchw.〉 unveränderter Abdruck ● \Nachdruck verboten (Vermerk in Schriftwerken)

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1Nach|druck, der; -[e]s, -e [zu nachdrucken] (Druckw.):
1.
a) nach einer unveränderten Satzvorlage hergestellter Druck:
ein durchgesehener N.;
b) das Nachdrucken eines bereits gedruckten Werkes, Textes o. Ä.:
N. [auch auszugsweise] verboten!
2. (durch ein bestimmtes Druckverfahren möglicher) neuer Druck eines alten Werkes, Textes o. Ä. [in der Originalausgabe].
2Nach|druck, der; -[e]s [eigtl. = Druck, der einem vorangegangenen nachfolgt]:
besonders starke Betonung, durch die die Wichtigkeit, Dringlichkeit einer Sache hervorgehoben wird:
seinen Worten N. verleihen;
mit N. auf etw. hinweisen;
sich mit N. für etw. einsetzen.

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Nachdruck,
 
1) der Druck einer unveränderten Nachauflage eines Werkes (Reprint), meist auf photomechanischem Wege, wenn die Filme oder der Bleisatz nicht mehr vorhanden sind; 2) die unberechtigte Vervielfältigung eines bereits gedruckt vorliegenden Werkes (Raubdruck). Dieser Nachdruck wurde bis in das 20. Jahrhundert v. a. dadurch begünstigt, dass es kein international verbindliches Urheberrecht gab.
 

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1Nach|druck, der; -[e]s, -e [zu ↑nachdrucken] (Druckw.): 1. a) nach einer unveränderten Satzvorlage hergestellter Druck: ein durchgesehener N.; die Versehen sind im N. beseitigt worden; b) das Nachdrucken eines bereits gedruckten Werkes, Textes o. Ä.: N. [auch auszugsweise] verboten!; N. nur mit Genehmigung des Verlages gestattet. 2. (durch ein bestimmtes Druckverfahren möglicher) neuer Druck eines alten Werkes, Textes o. Ä. [in der Originalausgabe]: er enthielt den kostbaren N. einer Handschrift (Musil, Mann 568).
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2Nach|druck, der; -[e]s [eigtl. = 1Druck, der einem vorangegangenen nachfolgt]: besonders starke Betonung, durch die die Wichtigkeit, Dringlichkeit einer Sache hervorgehoben wird: seinen Worten N. verleihen; N. auf etw. legen; wenn ich mehr N. dahinter setzte (dringlicher würde), könnte ich Ärger bekommen (Kemelman [Übers.], Dienstag 86); mit N. auf etw. hinweisen; etw. mit [allem] N. (mit großer Eindringlichkeit) fordern, betonen, hervorheben, sagen; sich mit N. (mit Entschlossenheit u. dem Willen, sich nicht von seinem Plan abbringen zu lassen) gegen etw. wenden, für etw. einsetzen; Mein Bruder hat sich so genannt, als er zum ersten Mal mit N. (in aller Deutlichkeit) politisch vortrat (Reich-Ranicki, Th. Mann 169).

Universal-Lexikon. 2012.