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Or|di|na|ti|on [ɔrdina'ts̮i̯o:n], die; -, -en:1.
a) (österr.) Arztpraxis:
sie eröffnet eine Ordination.
b) (veraltet) Sprechstunde eines Arztes, einer Ärztin:
Ordination ist heute von 8 bis 12 Uhr.
2.
a) (ev. Kirche) feierliche Einsetzung eines Pfarrers in sein Amt.
b) (kath. Kirche) katholische Priesterweihe.
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Or|di|na|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈kath. Kirche〉 Weihe zum geistlichen Amt, Priesterweihe
2. 〈evang. Kirche〉 Einsetzung in das Amt eines Pfarrers, ärztliche Verordnung
3. 〈österr.〉
3.1 ärztl. Sprechstunde
3.2 ärztl. Sprechzimmer
[zu lat. ordinare „ordnen, einrichten, in ein Amt einsetzen“]
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Or|di|na|ti|on , die; -, -en [(kirchen)lat. ordinatio = Anordnung; Einsetzung (in ein Amt); Weihe eines Priesters, zu: ordinare, ↑ ordinieren]:
1.
a) (ev. Kirche) feierliche Einsetzung eines Pfarrers in sein Amt;
b) (kath. Kirche) sakramentale Weihe eines Diakons, Priesters, Bischofs.
2. (Med.)
a) ärztliche Verordnung;
c) ärztliche Sprechstunde.
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Ordination
[(kirchen)lateinisch ordinatio »Anordnung«; »Einsetzung (in ein Amt)«],
1) Kirchenrecht: 1) in den evangelischen Kirchen die während eines Gottesdienstes vorgenommene Einsetzung in das Pfarramt in Form der kirchlichen Bestätigung der Befähigung zum geistlichen Amt (Kirchenamt). Die Ordination ist keine Weihehandlung, die einen besonderen geistlichen Charakter verleiht oder aus der ein standesmäßiger Unterschied zwischen Priestern und Laien folgt. In der öffentlichen Ordinationsfeier werden dem Ordinanden unter Gebet und Handauflegung als dem vergewissernden Zeichen die Rechte zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung übertragen. Er wird auf die Bekenntnisse seiner Landeskirche verpflichtet und bekennt sich zum Dienst im Rahmen der kirchlichen Ordnungen. Bei einem Gemeinde- oder Amtswechsel erfolgt eine Amtseinführung, da die Ordination einmalig ist und die dabei erhaltenen Rechte bestehen bleiben. Die Ordination wird als »äußere Berufung« (vocatio externa) von der »inneren Berufung« (vocatio interna) unterschieden. 2) In der katholischen Kirche und in den Ostkirchen die Weihe.
Gemeinde, Amt, O., hg. v. F. Viering (1970);
O. u. kirchl. Amt, hg. v. R. Mumm (1976);
Das geistl. Amt in der Kirche. Gemeinsame Röm.-Kath.-Ev.-Luther. Kommission (1981).
2) Medizin: 1) ärztliche Verordnung, Verschreibung; 2)veraltet: Sprechstunde des Arztes; 3) österreichisch: Arztpraxis.
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Or|di|na|ti|on, die; -, -en [(kirchen)lat. ordinatio = Anordnung; Einsetzung (in ein Amt); Weihe eines Priesters, zu: ordinare, ↑ordinieren]: 1. a) (ev. Kirche) feierliche Einsetzung eines Pfarrers in sein Amt; b) (kath. Kirche) sakramentale Weihe eines Diakons, Priesters, Bischofs. 2. (Med.) a) ärztliche Verordnung; b) (veraltet) ärztliche Sprechstunde; c) (österr.) ↑Arztpraxis (a).
Universal-Lexikon. 2012.