Akademik

Staatsbankrott
Staatsinsolvenz

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Staatsbankrott,
 
die Einstellung der Zahlungen aus staatlichen Verbindlichkeiten (öffentliche Schulden). Durch diese Weigerung, die Zins- und/oder Tilgungszahlungen zu leisten, erklärt der Staat seine Zahlungsunfähigkeit (direkter Staatsbankrott, offener Staatsbankrott, Repudiation). Der direkte Staatsbankrott steht in der Regel am Ende der Versuche eines hoch verschuldeten Staates, durch veränderte Kreditbedingungen (Umschuldung) die Zahlungsverpflichtungen zu reduzieren und zumindest vorübergehend nicht erfüllen zu müssen oder durch exzessive Geldschöpfung die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen (verschleierter Staatsbankrott). Letzterer führt zum Verfall des Binnen- und Außenwerts der Währung und schließlich zu deren völliger Zerrüttung, die nur durch eine Währungsreform zu überwinden ist. (Schuldenkrise)
 

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Staats|bank|rott, der: Bankrott eines Staates.

Universal-Lexikon. 2012.