Personal...; persönlich; nicht öffentlich
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pri|vat [pri'va:t] <Adj.>:1. nur die eigene Person betreffend:
dies sind private Angelegenheiten.
2. nicht für die Öffentlichkeit bestimmt; nur für eine bestimmte Person, einen bestimmten Personenkreis bestimmt:
er sagte es ihm ganz privat.
Syn.: im Vertrauen, im vertrauten Kreis, unter dem Siegel der Verschwiegenheit, unter vier Augen, ↑ vertraulich.
3. durch eine persönlich-familiäre Atmosphäre geprägt:
eine Feier in privatem Kreis; sie bat, ihren Sohn privat unterzubringen und nicht in einem Hotel.
4. in persönlichem Besitz o. Ä. befindlich /Ggs. staatlich/: die private Industrie.
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1. außeramtlich, nichtöffentlich, persönlich, vertraulich
● \private Angelegenheiten; \privater Eingang; das ist meine \private Meinung (die ich nicht öffentlich äußere); \private Mitteilung; kann ich bitte Herrn X einmal \privat sprechen?; \privat versichert = privatversichert; von \privat an \privat abzugeben (in Zeitungsanzeigen) [<lat. privatus „(der Herrschaft) beraubt, gesondert“; zu lat. privare „berauben, befreien, sondern“]
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pri|vat <Adj.> [lat. privatus = (der Herrschaft beraubt; gesondert, für sich stehend; nicht öffentlich, adj. 2. Part. von: privare = berauben; befreien, (ab)sondern, zu: privus = für sich stehend, einzeln]:
1.
jmds. -e Sphäre;
ihr -es Glück;
er sprach über seine -esten Gefühle, über -e Dinge;
die Gründe sind rein p.;
b) durch persönliche, vertraute Atmosphäre geprägt; familiären, zwanglosen Charakter aufweisend; ungezwungen, vertraut:
eine Feier in -em Kreis;
es herrschte ein -er Ton.
2. nicht offiziell, nicht amtlich, nicht geschäftlich; außerdienstlich:
um ein -es Gespräch bitten;
-e Mitteilungen;
ein -er Telefonanschluss;
ich bin p. hier;
mit jmdm. p. verkehren.
3.
a) nicht für alle, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt; der Öffentlichkeit nicht zugänglich:
ein -er Weg;
nicht im Hotel, sondern p. wohnen;
b) nicht von einer öffentlichen Institution, einer öffentlichen Körperschaft, Gesellschaft o. Ä. getragen, ausgehend, ihr nicht gehörend, nicht staatlich; einem Einzelnen gehörend, von ihm ausgehend, getragen:
-es Eigentum;
-er Besitz;
eine -e Krankenversicherung;
diese Projekte wurden aus -en Mitteln, wurden p. finanziert;
eine p. angestellte Krankenpflegerin;
p. versicherte Angestellte;
☆ an p. (an einen privaten, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnden Kunden);
von p. (von einem privaten, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnden Verkäufer).
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privat
[lateinisch »gesondert«; »nicht öffentlich«], persönlich; nicht offiziell, nicht amtlich; nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
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pri|vat <Adj.> [lat. privatus = (der Herrschaft beraubt; gesondert, für sich stehend; nicht öffentlich, adj. 2. Part. von: privare = berauben; befreien, (ab)sondern, zu: privus = für sich stehend, einzeln]: 1. a) nur die eigene Person angehend, betreffend; persönlich: jmds. -e Sphäre; ihr -es Glück; das sind meine ganz -en Angelegenheiten; kannst du Depp deine -en Reibereien nicht zu einer anderen Zeit austragen (Kühn, Zeit 364); er sprach über seine -esten Gefühle, über -e Dinge; Da sie aus Gründen der Reichspolitik niemals die Krone einer Kaiserin tragen könnte, wollte sie statt ihrer die -esten Gedanken des Kaisers besitzen (Stern, Mann 77); die Gründe sind rein p.; Woran ich dabei denke, ist etwas, worüber ich nicht reden möchte. Das ist p. (Thor [Übers.], Ich 12); b) durch persönliche, vertraute Atmosphäre geprägt; familiären, zwanglosen Charakter aufweisend; ungezwungen, vertraut: eine Feier in -em Kreis; im -en Bereich wirkt sie ganz anders; es herrschte ein -er Ton. 2. nicht offiziell, nicht amtlich, nicht geschäftlich; außerdienstlich: -e Mitteilungen, Anmerkungen; ein -er Brief, Telefonanschluss; um ein -es Gespräch bitten; ein paar -e (vertrauliche) Worte miteinander sprechen; das ist meine -este Meinung; das ist für -e Zwecke; ich bin p. hier; mit jmdm. p. verkehren; Mit einem Dienstwagen kutschiert man nicht p. durch die Gegend (Bieler, Bär 182). 3. a) nicht für alle, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt; der Öffentlichkeit nicht zugänglich: ein -er Eingang, Weg; eine -e Vorstellung geben; diese Räume des Hotels sind p.; nicht im Hotel, sondern p. wohnen, untergebracht werden; b) nicht von einer öffentlichen Institution, einer öffentlichen Körperschaft, Gesellschaft o. Ä. getragen, ausgehend, ihr nicht gehörend, nicht staatlich; einem Einzelnen gehörend, von ihm ausgehend, getragen: -es Eigentum; -er Besitz; ein -es Unternehmen, Grundstück; eine -e Schule, Klinik, Krankenkasse; Aufgabe öffentlicher und -er Wohlfahrtspflege müsste es sein (MM 14. 2. 78, 9); -e Geschäfte, Verbände, Interessen; Woher holen wir uns denn viele unserer Ideen? Doch aus den USA, einem Land, das fast ausschließlich das -e Fernsehen (Privatfernsehen) kennt (Hörzu 3, 1980, 32); diese Projekte wurden aus -en Mitteln, wurden p. finanziert; wir verkaufen auch p. (auch an einzelne, nicht im Auftrag einer Firma o. Ä. kaufende Personen); Meine Frau und ich sind seit nunmehr etwa 16 Jahren p. (bei einer Privatversicherung) versichert (Spiegel 25, 1983, 10); p. versicherte Angestellte; p. Versicherte; *an p. (an einen privaten, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnden Kunden): Verkauf auch an p.; von p. (von einem privaten, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnden Verkäufer): Als preisbewusster Käufer besorgen Sie sich Ihren Gebrauchtwagen von p. (ADAC-Motorwelt 3, 1983, 29).
Universal-Lexikon. 2012.