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Blindheit
Blind|heit ['blɪnthai̮t], die; -:
das Blindsein:
die Krankheit kann zu Blindheit führen.

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Blịnd|heit 〈f. 20; unz.〉
1. das Blindsein, fehlendes Sehvermögen
2. 〈fig.〉 Verblendung, Mangel an Urteilskraft
● wie mit \Blindheit geschlagen sein verblendet sein, die Tatsachen nicht erkennen

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Blịnd|heit , die; -:
1. das ↑ Blindsein (1); Fehlen des Sehvermögens:
eine angeborene B.;
[wie] mit B. geschlagen sein (etw. Wichtiges nicht sehen, erkennen; nach 1. Mos. 19, 11 u. 5. Mos. 28, 28–29).
2.
a) Unfähigkeit, Zusammenhänge, Gefahren o. Ä. richtig zu erkennen:
eine gefährliche politische B.;
b) Kritiklosigkeit:
die B. seines Vertrauens.

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Blindheit,
 
das Fehlen des Sehvermögens. Völlige Blindheit (Amaurose) besteht, wenn zwischen Licht und Dunkel nicht unterschieden werden kann; nach dem in Deutschland geltenden Sozialrecht ist mit Blindheit häufig auch hochgradige Sehschwäche gemeint. In Deutschland werden drei Grade der Sehbehinderung unterschieden: Bei Sehbehinderten ist das Sehvermögen auf weniger als 1/3 der Norm herabgesetzt, hochgradig Sehbehinderte haben ein Sehvermögen von weniger als 1/20 bis 1/50 der Norm, als Blinde gelten Menschen, die gar kein Sehvermögen haben oder ein nur so geringes, dass sie sich wie Blinde verhalten müssen. Letzteres ist in der Regel der Fall, wenn die Sehschärfe 1/50 der Norm nicht übersteigt, d. h. nur gelegentlich sind Helligkeitsunterschiede, vielleicht sogar Farben noch erkennbar.
 
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet bei den Sehschädigungen fünf Kategorien. Die Sehschärfe wird gemessen als Nahsicht in 40 cm und als Fernsicht in 4-7 m Abstand am besseren Auge mit optimaler Korrektur durch Brille. Ferner werden die Akkommodationsfähigkeit der Augen, stereoskopisches Sehen (Tiefenwahrnehmung), Größe des Gesichtsfeldes sowie Licht- und Farbsinn festgestellt.
 
Die Zahl der Blinden in Deutschland lag 1995 bei 155 000, die der Sehbehinderten bei 500 000.
 
Häufigste Erblindungsursachen in den Industrieländern sind außer Unfällen chronische Regenbogenhautentzündung, Glaukom, Sehnervenschwund, Makuladegeneration, Pigmentdegeneration der Netzhaut, diabetesbedingte Netzhautschäden und Netzhautablösung. In den Entwicklungsländern stehen Trachom, Onchozerkose, Katarakt und Keratomalazie im Vordergrund. Blindheit kann auch angeboren sein (Entwicklungshemmung) oder auf vorgeburtliche Schädigungen (z. B. durch Toxoplasmose, Röteln) zurückgehen. Ursachen von Blindheit, die nicht im Auge liegen, sind psychogene Blindheit, eine nervöse Störung (nicht mit Simulation gleichzusetzen), Rindenblindheit durch Krankheitsprozesse im Bereich des Sehzentrums, sowie Seelenblindheit, eine Störung im Bereich der optischen Assoziationsbahnen, bei der das Sehen nicht gestört ist, jedoch das Gesehene nicht als solches erkannt und gedeutet werden kann. In all diesen Fällen sind Augenbefund und Pupillenreaktion normal.
 
Literatur:
 
R. Kaden: Sehbehindert, blind. Medizin., soziale u. pädagog. Informationen für Betreuer u. Betroffene (1978).
 

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Blịnd|heit, die; -: 1. das Blindsein (1); Fehlen des Sehvermögens: eine angeborene B.; *[wie] mit B. geschlagen sein (etw. Wichtiges nicht sehen, erkennen; nach 1. Mos. 19, 11 u. 5. Moses 28, 28-29). 2. a) Unfähigkeit, Zusammenhänge, Gefahren o. Ä. richtig zu erkennen: eine gefährliche politische B.; b) Kritiklosigkeit: die B. seines Glaubens, Vertrauens.

Universal-Lexikon. 2012.