Akademik

doppelzüngig
dop|pel|zün|gig ['dɔpl̩ts̮ʏŋɪç] <Adj.> (abwertend):
sich über bestimmte Dinge verschiedenen Personen gegenüber in unaufrichtiger Weise verschieden äußernd:
eine doppelzüngige Politik; sie ist doppelzüngig.
Syn.: falsch (abwertend), unaufrichtig, verlogen (abwertend).

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dọp|pel|zün|gig 〈Adj.; fig.〉 falsch, je nach Bedarf anderes sprechend; →a. opportunistisch ● ein \doppelzüngiges Verhalten; sich \doppelzüngig gegenüber anderen zeigen

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dọp|pel|zün|gig <Adj.> (abwertend):
sich mehreren Personen gegenüber über etw. unterschiedlich äußernd:
eine -e Politik, Aussage;
d. sein, reden.

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dọp|pel|zün|gig <Adj.> (abwertend): sich über etw. mehreren Personen gegenüber in unaufrichtiger Weise unterschiedlich äußernd: eine -e Politik, Aussage; er ist d.; Er redet d., wenn er Migranten integrieren will, ihnen aber keine Gleichberechtigung geben will (Frankfurter Rundschau 14. 1. 99, 4).

Universal-Lexikon. 2012.