junge Frau, besonders im Alter von 14 bis 18 Jahren:
die Jugendliche wurde zum Glück nur leicht verletzt; als Jugendliche ist sie gern in Diskotheken gegangen.
Syn.: ↑ Teenager.
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Ju|gend|li|che , die/eine Jugendliche; der/einer Jugendlichen, die Jugendlichen/zwei Jugendliche:
a) weibliche Person im Jugendalter;
b) (Rechtsspr.) weibliche Person zwischen dem 14. u. 18. Lebensjahr.
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I Jugendliche,
in der Psychologie Sammelbezeichnung für Mädchen und Jungen, die sich im Lebensabschnitt zwischen beendeter Kindheit und Erwachsensein (das heißt zwischen 14 und 18 Jahren, individuell auch bis zu 21 Jahren) befinden (Jugend, Jugendalter).
II
Jugendliche,
im Rechtssinne (z. B. § 3 Jugendgerichtsgesetz in Verbindung mit § 19 StGB) Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Ju|gend|li|che, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: a) junger Mensch; jmd., der sich im Lebensabschnitt zwischen Kindheit u. Erwachsensein befindet: die Veranstaltung wurde vorwiegend von -n (von jungen Leuten) besucht; b) (Rechtsspr.) junger Mensch zwischen dem 14. u. 18. Lebensjahr: der Film ist für J. bis zu 16 Jahren nicht zugelassen.
Universal-Lexikon. 2012.