dem Antrieb dienende Vorrichtung von [Luft]fahrzeugen, die aus zwei oder mehreren in gleichmäßigen Abständen um eine Nabe angeordneten Blättern besteht, die durch einen Motor in schnelle Rotation versetzt werden:
der Propeller des Hubschraubers begann sich zu drehen.
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Pro|pẹl|ler 〈m. 3〉
1. Antriebsmittel für Luftfahrzeuge (zuweilen auch für Schiffe, Schlitten, Schienenfahrzeuge) aus zwei od. mehr symmetrisch angeordneten, um eine gemeinsame Achse drehbaren, nach dem Prinzip des Tragflügels arbeitenden Flächen; Sy Luftschraube
2. = Schiffsschraube
[engl.; zu propel „vorwärtstreiben“ <lat. propellere]
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Pro|pẹl|ler, der; -s, - [engl. propeller, eigtl. = Antreiber, zu: to propel < lat. propellere = antreiben, zu: pellere, ↑ Puls]:
1. dem Antrieb dienendes Teil von [Luft]fahrzeugen, das aus zwei od. mehreren in gleichmäßigen Abständen um eine Nabe angeordneten ↑ Blättern (5) besteht u. das durch den Motor in schnelle Rotation versetzt wird.
2. Schiffsschraube.
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Propẹller
[englisch, eigentlich »Antreiber«, zu to propel, lateinisch propellere »antreiben«\] der, -s/-, Luftschraube, Schiffsschraube.
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Pro|pẹl|ler, der; -s, - [engl. propeller, eigtl. = Antreiber, zu: to propel < lat. propellere = antreiben, zu: pellere, ↑Puls]: 1. dem Antrieb dienendes Teil von [Luft]fahrzeugen, das aus zwei od. mehreren in gleichmäßigen Abständen um eine Nabe angeordneten Blättern (5) besteht u. das durch den Motor in schnelle Rotation versetzt wird. 2. Schiffsschraube.
Universal-Lexikon. 2012.