in geschriebener Form /Ggs. mündlich/: schriftliche Anweisungen, Aufforderungen; die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen; etwas schriftlich mitteilen.
Syn.: schwarz auf weiß.
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schrịft|lich 〈Adj.〉 durch Schrift festgehalten, niedergeschrieben; Ggs mündlich ● \schriftliche Arbeit, Überlieferung, Vereinbarung; eine \schriftliche Prüfung ablegen; \schriftliches Verfahren Prozessverfahren, bei dem das Urteil allein nach dem Inhalt der Akten gebildet wird ● Fragen \schriftlich beantworten; einen Vorgang \schriftlich festhalten, niederlegen; gib mir die Sache \schriftlich schreib mir den Sachverhalt auf; das kann ich dir \schriftlich geben! 〈fig.; umg.〉 darauf kannst du dich verlassen, das ist sicher ● ich habe nichts Schriftliches darüber in Händen wir haben nur darüber gesprochen, nur mündlich etwas vereinbart
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schrịft|lich <Adj.> [mhd. schriftlich]:
durch Aufschreiben, Niederschreiben festgehalten; in geschriebener Form:
-e Anweisungen, Anträge;
eine -e Erklärung abgeben;
-e Hausaufgaben erledigen;
ihre -en (Schule; durch schriftliche Arbeiten erbrachten) Leistungen sind befriedigend;
etw. s. machen (ugs.; schriftlich niederlegen);
lass dir das lieber s. geben (ugs.; lass dir dafür lieber eine schriftliche Bestätigung geben);
etw. s. festhalten;
<subst.:> haben Sie etwas Schriftliches darüber in der Hand? (ugs.; besitzen Sie darüber schriftliche Unterlagen, eine schriftliche Bestätigung o. Ä.?);
im Schriftlichen (Schule; in seinen schriftlichen Leistungen) ist er eine ganze Note besser als im Mündlichen;
R das kann ich dir s. geben (ugs.; dessen kannst du absolut sicher sein).
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schrịft|lich <Adj.> [mhd. schriftlich]: durch Aufschreiben, Niederschreiben festgehalten; in geschriebener Form: -e Anweisungen, Aufforderungen, Unterlagen, Anträge, Quellen; die Kündigung muss in -er Form erfolgen; die -e Überlieferung alter Sitten; eine -e Erklärung abgeben; Vater ... musste sein -es Einverständnis geben (Wimschneider, Herbstmilch 71); eine -e Einladung erhalten; -e Arbeiten, Hausaufgaben erledigen; eine -e Prüfung machen; Die ... mündliche Verhandlung tritt heute immer mehr zugunsten des -en Verfahrens zurück (Fraenkel, Staat 340); ihre -en (Schulw.; durch schriftliche Arbeiten erbrachten) Leistungen sind befriedigend; von diesem Schüler habe ich nur zwei -e (Schulw.; für eine schriftliche Arbeit gegebene) Noten; etw. s. machen (ugs.; schriftlich niederlegen); er selbst hatte drei Jahre Bautzen gemacht, das hatte er s. (darüber hatte er eine Bescheinigung); lass dir das lieber s. geben (ugs.; lass dir dafür lieber eine schriftliche Bestätigung geben); jmdm. etw. s. mitteilen; etw. s. niederlegen, festhalten, aufzeichnen; eine Frage s. beantworten; Sie sollte doch mal so dies und das s. fixieren (Wohmann, Absicht 294); Freie Wege sind den spanischen Wanderhirten von der Obrigkeit ... s. verbürgt (natur 5, 1994, 61); <subst.:> haben Sie etwas Schriftliches darüber in der Hand (ugs.; besitzen Sie darüber schriftliche Unterlagen, eine schriftliche Bestätigung o. Ä.)?; im Schriftlichen (Schulw.; in seinen schriftlichen Leistungen) ist sie eine ganze Note besser als im Mündlichen; R das kann ich dir s. geben (ugs.; dessen kannst du absolut sicher sein).
Universal-Lexikon. 2012.