von der eigenen Unfehlbarkeit überzeugt; zu keiner Selbstkritik fähig:
ein selbstgerechtes Verhalten; sie ist sehr selbstgerecht; selbstgerecht sprach er von den Schwächen seiner Kollegen.
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sẹlbst|ge|recht 〈Adj.〉 von der Richtigkeit des eigenen Handelns u. Denkens überzeugt, dies betonend
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sẹlbst|ge|recht <Adj.> (abwertend):
von der eigenen Unfehlbarkeit überzeugt; zu keiner Selbstkritik fähig, keiner Kritik zugänglich:
ein -er Mensch.
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sẹlbst|ge|recht <Adj.> (abwertend): von der eigenen Unfehlbarkeit überzeugt; zu keiner Selbstkritik fähig, keiner Kritik zugänglich: ein -er Mensch; ein -es (von Selbstgerechtigkeit zeugendes) Verhalten; sie ist sehr s.; s. argumentieren.
Universal-Lexikon. 2012.