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stranden
stran|den ['ʃtrandn̩], strandete, gestrandet <itr.; ist:
1. (von Schiffen) an einer flachen Stelle oder einem Ufer auflaufen und festsitzen:
das Schiff ist gestrandet.
2. (geh.) mit etwas keinen Erfolg haben und aufgeben müssen:
er ist mit seiner Politik gestrandet.
Syn.: durchfallen, scheitern, Schiffbruch erleiden, straucheln, verunglücken (scherzh.), zu Fall kommen.

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strạn|den 〈V. intr.; ist
1. auf Grund auflaufen (Schiff)
2. 〈fig.〉 scheitern, nicht zum Ziel gelangen
[→ Strand]

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strạn|den <sw. V.; ist:
1. [spätmhd. stranden] auf Grund laufen u. festsitzen:
der Tanker ist vor der Küste gestrandet;
Ü sie war in Linz gestrandet.
2. (geh.) mit etw. keinen Erfolg haben, scheitern:
in einem Beruf s.;
die Regierung ist mit ihrer Politik gestrandet.

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strạn|den <sw. V.; ist [1: spätmhd. stranden]: 1. auf Grund laufen u. festsitzen: der Tanker ist vor der französischen Küste gestrandet; Ü Auf irgendeine Weise war Ujlacki in Brünn gestrandet (Härtling, Hubert 348); Schließlich strandet er als Stammgast im Café „Hawelka“ (Neue Kronen Zeitung Magazin 19, 1984, 18). 2. (geh.) mit etw. keinen Erfolg haben, scheitern: in einem Beruf s.; die Regierung ist mit ihrer Politik gestrandet; Stephanie war die Witwe eines kläglich gestrandeten Vetters (Lederer, Bring 93).

Universal-Lexikon. 2012.