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zuleiten
zu|lei|ten ['ts̮u:lai̮tn̩], leitete zu, zugeleitet <tr.; hat:
1. etwas an eine bestimmte Stelle leiten, gelangen lassen:
einer Maschine Wasser, Strom zuleiten.
2. (etwas Schriftliches) übermitteln:
dieser Bescheid wird Ihnen in Kürze zugeleitet.
Syn.: schicken, 1 senden (geh.), übermitteln, überweisen, zugehen lassen.

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zu||lei|ten 〈V. tr.; hat
1. etwas \zuleiten hinleiten, zuführen
2. jmdm. etwas \zuleiten übermitteln
● jmdm. ein Schreiben \zuleiten; einem Fischteich Wasser \zuleiten

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zu|lei|ten <sw. V.; hat:
1. an eine bestimmte Stelle leiten, gelangen lassen:
der Mühle, dem Kraftwerk Wasser z.;
Ü der Erlös der Veranstaltung soll dem Kinderhilfswerk zugeleitet (übergeben) werden.
2. (etw. Schriftliches) übermitteln, zustellen (2):
jmdm. eine Nachricht, eine Mitteilung, ein Schreiben [auf dem Amtswege] z.

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zu|lei|ten <sw. V.; hat: 1. etw. an eine bestimmte Stelle leiten, gelangen lassen: der Mühle, dem Kraftwerk Wasser z.; Ü der Erlös der Veranstaltung soll dem Kinderhilfswerk zugeleitet (übergeben) werden; Hackethal hatte kürzlich öffentlich eingestanden, einer unheilbar krebskranken Patientin auf deren Wunsch hin Zyankali für ihren Selbstmord zugeleitet zu haben (Badische Zeitung 12. 5. 84, 16). 2. (etw. Schriftliches) übermitteln, ↑zustellen (2): jmdm. eine Nachricht, eine Mitteilung, ein Schreiben [auf dem Amtswege] z.

Universal-Lexikon. 2012.