Akademik

überweisen
weiterleiten; durchgeben; abgeben; übergeben; weitergeben

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über|wei|sen [y:bɐ'vai̮zn̩], überwies, überwiesen <tr.; hat:
1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen:
die Miete [per Dauerauftrag] überweisen; das Stipendium bekommt sie auf ihr Girokonto überwiesen; die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet).
Syn.: anweisen.
2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem entsprechenden Schreiben zu einem anderen Arzt schicken:
der Arzt hat ihn zum Spezialisten, in die Klinik überwiesen.
3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen:
eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde überweisen.
Syn.: schicken, 1senden (geh.), zuleiten.

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über|wei|sen 〈V. tr. 277; hat
1. jmdm. Geld \überweisen durch Bank od. Postscheck senden
2. einen Kranken an einen, zu einem Facharzt \überweisen einen K. mit einer schriftlichen Benachrichtigung einem F. zur weiteren Behandlung übergeben
● ich bin von meinem Hausarzt zu Ihnen überwiesen worden

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über|wei|sen <st. V.; hat [mniederd. overwīsen = (Geld) überweisen]:
1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen:
die Miete [per Dauerauftrag] ü.;
das Stipendium bekommt er auf sein Girokonto überwiesen;
die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet).
2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem Überweisungsschein zu einem anderen Arzt schicken:
sie wurde [vom Hausarzt] zu einem/an einen Facharzt überwiesen.
3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen:
eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde ü.
4. (österr. selten, sonst veraltet) 1überführen (1).

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über|wei|sen <st. V.; hat [mniederd. overwīsen = (Geld) überweisen]: 1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen: die Miete [per Dauerauftrag] ü.; das Stipendium bekommt er auf sein Girokonto überwiesen; Bitte überweisen Sie Geldspenden auf das Postscheckkonto »Hilfe für die bedrohte Tierwelt« (Grzimek, Serengeti 344); die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet). 2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem Überweisungsschein zu einem anderen Arzt schicken: sie wurde [vom Hausarzt] zu einem/an einen Facharzt überwiesen. 3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen: eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde ü.; ... lässt er die Liste zusammenstreichen, bis nur vier Dutzend Namen übrig bleiben, und überweist Fouché das peinliche Geschäft, diese Todes- und Verbannungsurteile zu unterfertigen (St. Zweig, Fouché 212). 4. a) (österr. selten, sonst veraltet) 1überführen (1) : Wer in dieser Schreckenswoche des Trinkens überwiesen wurde, wurde ... auf einen Esel gesetzt und mit Schlägen umhergetrieben (Jacob, Kaffee 32); ∙ ... dass es mir nicht schwer werden kann, euch jeder Lüge, die ihr waget, zu ü. (Hauff, Jud Süß 404); ∙ b) belehren; überzeugen: ... dass ihr euch niemals mit ihnen gezankt noch euch Mühe gegeben habt, sie eines Bessern zu ü. (Goethe, Brief des Pastors).

Universal-Lexikon. 2012.