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Adressbuch
Ad|rẹss|buch 〈n. 12uEinwohnerverzeichnis, Anschriftenbuch

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Ad|rẹss|buch, das:
1. alphabetisches Verzeichnis der geschäftlichen oder privaten Kontakte einer Person:
ein elektronisches A.;
sein Adressbuch öffnen;
sie hat in ihrem A. geblättert.
2. alphabetisches Verzeichnis der Adressen der Einwohner, Firmen, Behörden u. Ä. einer Stadt od. eines größeren Gebiets:
das A. der Stadt Nürnberg.

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I
Adrẹssbuch,
 
Verzeichnis der Einwohner, Firmen, Behörden und Einrichtungen einer Stadt oder eines Gebietes mit ihren Anschriften. Im Branchenadressbuch sind nur Unternehmen und Institutionen der Wirtschaft verzeichnet.
 
Zu den Adressbüchern zählen auch die Branchenfernsprechbücher und Branchenverzeichnisse zu den amtlichen Fernsprechbüchern sowie Bezugsquellenverzeichnisse für den Binnen- und Außenhandel.
II
Adressbuch
 
[engl. address book], E-Mail-Programme: ein Verzeichnis von Personen und den zugehörigen E-Mail-Adressen, aus dem heraus die Adressdaten in die dafür vorgesehenen Felder im Nachrichtenkopfbereich einer E-Mail kopiert werden können.
III
Adressbuch
 
[engl. address book], Programmierung: eine Tabelle, mit der ein Programm bestimmte Stellen im Arbeitsspeicher (d. h. bestimmte Daten oder Werte) wiederfindet; Adressbücher werden von einem Compiler bei der Programmübersetzung für symbolische Namen im Quellcode des Programms eingesetzt, um daraus später die echten Adressen berechnen zu können.

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Adrẹss|buch, das: als Buch gedrucktes, alphabetisches Verzeichnis der Adressen der Einwohner, Firmen, Behörden u. Ä., einer Stadt od. eines größeren Gebiets: das A. der Stadt Nürnberg; Ü ein digitales A. (Adressenverzeichnis in einem elektronischen Medium).

Universal-Lexikon. 2012.