ạn|or|ga|nisch 〈Adj.〉 Ggs organisch (2)
1. unbelebt, nicht von Lebewesen stammend, nicht durch Lebewesen entstanden
2. Verbindungen betreffend, die keinen Kohlenstoff enthalten
● \anorganische Chemie Lehre von den Stoffen, die keine Bindungen zwischen Kohlenstoffatomen untereinander aufweisen [<grch. an „nicht“ + organisch]
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1.
a) zum unbelebten Teil der Natur gehörend, ihn betreffend:
-er Dünger;
organischen und -en Abfall trennen;
b) (Chemie) die chemischen Elemente sowie alle chemischen Verbindungen, die keinen Kohlenstoff enthalten, u. einige einfache Kohlenstoffverbindungen betreffend:
-e Verbindungen;
die -e Chemie.
2. nicht nach bestimmten [natürlichen] Gesetzmäßigkeiten erfolgend:
-es Wachstum.
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ạn|organisch
[zu griechisch a... und organikós »mechanisch«],
1) allgemein: nicht nach bestimmten (natürlichen) Gesetzmäßigkeiten erfolgend; ungeordnet, ungegliedert.
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ạn|or|ga|nisch <Adj.> [aus griech. an- = nicht, un- u. ↑organisch]: 1. a) zum unbelebten Teil der Natur gehörend, ihn betreffend: -er Dünger; b) nicht durch Lebewesen entstanden: Dieser Mülleimer hat zwei Kammern, sodass man organischen und -en Abfall trennen kann (e & t 5, 1987, 156). 2. nicht nach bestimmten [natürlichen] Gesetzmäßigkeiten erfolgend: -es Wachstum.
Universal-Lexikon. 2012.