Akademik

bekennen
eingestehen; einräumen; offenbaren; gestehen; zugeben; singen (umgangssprachlich); beichten

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be|ken|nen [bə'kɛnən], bekannte, bekannt:
1. <tr.; hat offen aussprechen, zugeben:
seine Schuld bekennen; er bekannte, dass er es gewusst habe.
Syn.: gestehen.
2. <+ sich> zu jmdm., etwas stehen, überzeugt ja sagen:
sich zu seinem Freund, zu seinen Taten bekennen.
Syn.: eintreten für.

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be|kẹn|nen 〈V. tr. 166; hat
1. gestehen, zugeben (Fehler, Schuld)
2. seine wahre Meinung offenbaren über
● ich bekenne, dass ich es getan habe; die Wahrheit \bekennen; etwas öffentlich \bekennen; sich schuldig \bekennen; sich zu jmdm. \bekennen öffentlich sagen, dass man jmds. Meinung teilt, jmds. Handlungsweise gutheißt; sich zu einer Auffassung, einem Glauben, einer Lehre \bekennen; sich zum Christentum \bekennen; Bekennende Kirche Widerstandsbewegung der evangelischen Kirche gegen den Nationalsozialismus; Sy Bekenntniskirche

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be|kẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. bekennen, ahd. bikennan = (er)kennen; Bedeutungswandel beeinflusst durch die Rechts- u. Kirchenspr.]:
1.
a) offen zugeben, aussprechen; eingestehen:
einen Irrtum b.;
b) Zeugnis für seinen Glauben ablegen.
2. <b. + sich>
a) zu jmdm., etw. stehen; überzeugt bejahen; für jmdn., etw. offen eintreten:
sich zum Christentum b.;
er bekannte sich zu seinen Taten;
b) sich als jmd[n]. bezeichnen; sich für jmdn. erklären;
c) sich eine bestimmte Eigenschaft zuerkennen u. dafür einstehen; sich als etw. erklären:
sich [als, für] schuldig b.

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be|kẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. bekennen, ahd. bikennan = (er)kennen; Bedeutungswandel beeinflusst durch die Rechts- u. Kirchenspr.]: 1. a) offen zugeben, aussprechen; eingestehen: einen Irrtum, die Wahrheit, seine Sünden b.; Bürgermeister Lüder, der viel Technisches sagte, bekannte letzten Endes Ratlosigkeit (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 13); „Ist das wunderbar hier!“, bekannte ich ehrlich (Hartung, Piroschka 95); ausgerechnet Sie, als bekennender Homosexueller (als jmd., der bekennt, homosexuell zu sein; Ziegler, Kein Recht 144); b) Zeugnis für seinen Glauben ablegen: er wurde nie müde, seinen Glauben zu b. (Sieburg, Blick 103); lasst uns [gemeinsam] unsern Glauben b. (das Glaubensbekenntnis sprechen; Aufforderung des Pfarrers an die Gemeinde); die Bekennende Kirche (Bewegung der deutschen evangelischen Kirchen gegen die Eingriffe u. Maßnahmen des Nationalsozialismus). 2. <b. + sich> a) zu jmdm., etw. stehen, überzeugt ja sagen, für jmdn., etw. offen eintreten: sich zu Jesus, zu Mohammed, zum Christentum b.; er bekannte sich zu seinen Taten; er bekennt sich ausschließlich zur Erzeugung trockener Weine (e & t 6, 1987, 110); nur wenige seiner früheren Freunde bekannten sich zu ihm; b) sich als jmd[n]. bezeichnen; sich für jmdn. erklären: sich als Verfasser eines Artikels b.; ich bekenne mich als der/(veraltend:) den Sünder, der es unternommen hat, ...; Mich als Schwulen zu b. bedeutete ... (Praunheim, Armee 87); c) sich eine bestimmte Eigenschaft zuerkennen u. dafür einstehen; sich als etw. erklären: sich [als, für] schuldig b.; sie bekennen sich als dumm (Brecht, Geschichten 171); die Mannschaft musste sich geschlagen b. (musste zugeben, geschlagen worden zu sein). 3. (jmdn.) als etw. anerkennen: Der Oheim eines Königs bekennt mich für sein Kind (Goethe, Natürliche Tochter I, 5).

Universal-Lexikon. 2012.