Frei|trep|pe 〈f. 19〉 große Treppe an der Außenseite eines Gebäudes
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Frei|trep|pe, die (Archit.):
außen vor einem Bauwerk liegender [prunkvoll ausgestalteter] Aufgang.
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Freitreppe,
der Fassade eines Gebäudes, auch Plätzen u. a., vorgelegte offene Treppenanlage von meist repräsentativer Funktion. Beispiele monumentaler Freitreppen gab es schon in den frühen Hochkulturen, z. B. in der minoischen Kultur (Phaistos), in der griechisch-römischen Antike (Aufgang zur Akropolis in Athen, Freitreppe zum römischen Podiumtempel) und in Persien (Persepolis). Im Mittelalter waren Freitreppen selten. Seit der Renaissance gewannen sie wieder an Bedeutung (z. B. Michelangelos Entwurf für die Treppe zum Kapitolsplatz in Rom, 1536; »Escalier en fer de cheval«, Schloss Fontainebleau, von Jean Ducerceau, 1632; K. F. Schinkels Freitreppe zum Alten Museum in Berlin, zwischen 1822 und 1830).
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Frei|trep|pe, die (Archit.): außen vor einem Bauwerk liegender [prunkvoll ausgestalteter] Aufgang: Die Villa ist die Nachbildung eines Rokokopavillons mit ... einer geschwungenen F. in den Garten (Kinski, Erdbeermund 261).
Universal-Lexikon. 2012.