Akademik

Sammlung
Zusammenballung; Aggregation; Konglomeration; Kollektion; Grundstock; Bestand; Fundus; Auswahl

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Samm|lung ['zamlʊŋ], die; -, -en:
1. das Sammeln (2):
eine Sammlung durchführen, veranstalten; die Sammlung für die Erdbebenopfer brachte / ergab 1 Million Euro.
Zus.: Altpapiersammlung, Kleidersammlung, Unterschriftensammlung.
2. Ergebnis des Sammelns (1 b):
mein Vater besitzt eine wertvolle Sammlung alter Münzen.
Syn.: Kollektion.
Zus.: Briefmarkensammlung, CD-Sammlung, Münzsammlung, Schallplattensammlung, Schmetterlingssammlung.
3. das Sichsammeln (3 b), Zur-Ruhe-Kommen [und Ausgerichtetsein der Gedanken auf einen bestimmten Gegenstand]:
Einkehr und innere Sammlung suchen.
Syn.: Andacht, Aufmerksamkeit, Konzentration.

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Sạmm|lung 〈f. 20
1. das Sammeln, Tätigkeit des Sammelns
2. das Gesammelte, gesammelter Besitz, Zusammenstellung
3. Ort, Gebäude, in dem eine Sammlung aufbewahrt wird
4. 〈fig.〉 Konzentration der Gedanken auf einen bestimmten Gegenstand
● \Sammlung von Aussprüchen, Briefen, Gedichten, Gemälden, Münzen, Steinen usw.; die \Sammlung ist nur vormittags geöffnet; eine kostbare, wertvolle \Sammlung; eine öffentliche, private, staatliche \Sammlung; keine Zeit zur (inneren) \Sammlung haben 〈fig.〉; eine \Sammlung zu wohltätigen Zwecken

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Sạmm|lung, die; -, -en [mhd. sam(e)nunge, ahd. samanunga = das Zusammenbringen, Vereinigung]:
1. das Sammeln (1 c, d):
die S. [er]brachte, ergab eine stattliche Summe;
eine S., -en [für das Rote Kreuz] veranstalten, durchführen;
durch eine getrennte S. von Hausmüll können die Deponien entlastet werden.
2.
a) Gesamtheit ↑ gesammelter (1 b) Gegenstände:
eine bedeutende, reiche, reichhaltige, kostbare, wertvolle S. [von Gemälden, Münzen, Waffen];
eine S. anlegen, zusammentragen, besitzen, versteigern;
b) Anthologie:
eine S. von Essays, Novellen, Aphorismen.
3. eine [öffentliche] Sammlung verwaltende u. betreuende Institution od. Abteilung eines Museums:
die städtische S. besitzt, zeigt Werke moderner Meister;
die ornithologische S. des naturkundlichen Museums ist heute geschlossen;
der Leiter der ostasiatischen S. des volkskundlichen Museums.
4. Gesammeltsein, innere Beherrschung [und Ausrichtung auf ein Thema, ein Problem o. Ä.]:
innere, geistige S.

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Sammlung,
 
das Zusammenbringen von Geld oder anderen Dingen, auch der zusammengetragene Besitz (z. B. Kunst-, Münzsammlung). - Das Sammlungsrecht fällt nach Art. 70 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Nach den Sammlungsgesetzen der Länder bedürfen Sammlungen (von Geld- oder Sachspenden sowie geldwerter Leistungen) einer behördlichen Erlaubnis. Sie ist zu erteilen, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht und die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung und die zweckentsprechende Verwendung des Ertrages gegeben ist. Zum Teil ist für gemeinnützige Sammlungen Voraussetzung, dass mindestens ein Viertel des Erlöses dem gemeinnützigen Zweck zufließt; es dürfen nicht überwiegend geschäftliche Interessen verfolgt werden. In den sachlichen Anwendungsbereich der Sammlungsgesetze fallen öffentlichen Sammlungen auf Straßen und Plätzen sowie Von-Haus-zu-Haus-Sammlungen; Haussammlungen, die eine Vereinigung unter ihren Angehörigen veranstaltet, sind erlaubnisfrei.

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Sạmm|lung, die; -, -en [mhd. sam(e)nunge, ahd. samanunga = das Zusammenbringen, Vereinigung]: 1. das Sammeln (1 c, d): die S. [er]brachte, ergab eine stattliche Summe; eine S., -en [für das Rote Kreuz] veranstalten, durchführen; durch eine getrennte S. von Hausmüll können die Deponien entlastet werden. 2. aus Menschen unterschiedlicher Richtung o. Ä. zusammengekommene Einheit; Vereinigung: die ... Deutsche Staatspartei kann nicht als eine S. liberaler Kräfte angesehen werden (Fraenkel, Staat 187). 3. a) Gesamtheit gesammelter (1 b) Gegenstände: eine bedeutende, reiche, reichhaltige, kostbare, wertvolle S. [von Gemälden, Münzen, Waffen]; eine S. anlegen, zusammentragen, besitzen, versteigern; die umfangreichen -en des Britischen Museums; b) Anthologie: eine S. von Essays, Novellen, Aphorismen. 4. eine [öffentliche] Sammlung verwaltende u. betreuende Institution od. Abteilung eines Museums: die städtische S. besitzt, zeigt Werke moderner Meister; die ornithologische S. des naturkundlichen Museums ist heute geschlossen; der Leiter der ostasiatischen S. des volkskundlichen Museums. 5. Gesammeltsein, innere Beherrschung [und Ausrichtung auf ein Thema, ein Problem o. Ä.]: innere, geistige S.; Die äußerste S. aller Seelenkräfte (Langgässer, Siegel 283); er befand sich auf der Straße in der gleichen S. wie in der Kirche (Nigg, Wiederkehr 113).

Universal-Lexikon. 2012.