Hoch|sprung 〈m. 1u; Sp.〉 Sprung über eine auf zwei Ständern ruhende Latte aus dem Stand od. mit Anlauf von vorn od. schräg von der Seite
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Hoch|sprung, der (Sport):
a) <o. Pl.> zur Leichtathletik gehörende sportliche Disziplin, bei der jmd. über eine möglichst hoch angebrachte Latte springen muss:
sie ist sehr gut im H.;
b) einzelner Sprung im Hochsprung (a):
ein H. über zwei Meter.
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Hochsprung,
leichtathletische Disziplin für Frauen und Männer, bei der nach einem Anlauf eine Sprunglatte in möglichst großer Höhe zu überqueren ist. Die Sprunganlage besteht aus einer halbkreisförmigen Anlaufbahn (Radius mindestens 18 m), die einen Anlauf von 20-25 m ermöglicht. In der Halbkreismitte sind die Sprungständer im Abstand von 3,66-4,02 m voneinander aufgebaut. Auf den in der Höhe verstellbaren Auflegplatten liegt die schwarzweiße oder gelbrote Sprunglatte aus Metall oder Kunststoff, die sich deutlich vom grünen, 3 × 5 m messenden Sprungkissen abhebt. Die Sprunglatte muss so aufliegen, dass sie bei Berührung durch den Springer herunterfällt. Das Sprungkissen ist mit Schaumstoff gefüllt, um eine weiche Landung des Springers zu gewährleisten; es muss mindestens 50 cm hoch sein. Als einzige Wettkampfvorschrift für die Ausführung des Sprungs gilt, dass der Wettkämpfer mit einem Fuß abspringen muss. Im Wettkampf hat der Hochspringer für jede Höhe drei Versuche. Wird die Latte beim Überspringen berührt, ohne herunterzufallen, so ist der Sprung gültig. Gewertet wird jeweils die größte übersprungene Höhe. Haben zwei oder mehrere Springer die gleiche Höhe erzielt, ist derjenige besser platziert, der bei der zuletzt übersprungenen Höhe die geringere Anzahl von Sprungversuchen aufweist. Hochsprung ist auch Teil des Mehrkampfes (Zehnkampf: erster Tag, vierte Disziplin; Siebenkampf: erster Tag, dritte Disziplin). - Die heute übliche Technik beim Hochsprung ist der Fosburyflop. (Leichtathletik, Übersicht)
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Universal-Lexikon. 2012.