◆ In|spi|zi|ẹnt 〈m. 16〉
1. Aufsichtsführender (bes. bei Behörden)
2. 〈Theat., Film, TV, Funk〉 Mitarbeiter, der für den reibungslosen Ablauf der Aufführung sorgt
[<lat. inspiciens „hineinsehend“, Part. Präs. von inspicere „hineinsehen, besichtigen, untersuchen“]
◆ Die Buchstabenfolge in|sp... kann in Fremdwörtern auch ins|p... getrennt werden.
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In|s|pi|zi|ẹnt, der; -en, -en [zu lat. inspiciens (Gen.: inspicientis), 1. Part. von: inspicere, ↑ inspizieren]:
1. (Theater, Fernsehen, Rundfunk) jmd., der verantwortlich ist für den reibungslosen Ablauf von Proben, von Theateraufführungen od. Fernseh- u. Rundfunksendungen (Berufsbez.).
2. (selten) Aufsicht führende Person.
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Inspiziẹnt
[zu lateinisch inspicere, eigentlich »hineinsehen«\] der, -en/-en, Aufsicht führende Person; der Verantwortliche für den reibungslosen Ablauf von Proben, von Theateraufführungen oder Fernseh- und Rundfunksendungen.
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In|spi|zi|ẹnt, der; -en, -en [zu lat. inspiciens (Gen.: inspicientis), 1. Part. von: inspicere, ↑inspizieren]: 1. (Theater, Ferns., Rundf.) jmd., der verantwortlich ist für den reibungslosen Ablauf von Proben, von Theateraufführungen od. Fernseh- u. Rundfunksendungen (Berufsbez.). 2. (selten) Aufsicht führende Person.
Universal-Lexikon. 2012.