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Kassationshof
Kas|sa|ti|ons|hof 〈m. 1u; in einigen rom. Ländern〉 oberstes Gericht

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Kas|sa|ti|ons|hof, der (Rechtswiss.):
1. höheres Gericht, das die Entscheidungen anderer Gerichte bestätigen od. aufheben, aber nicht durch eigene Urteile ersetzen kann.
2. (schweiz.) Abteilung des Bundesgerichts, die bei Kassationsbeschwerde über die Verletzung des Bundesrechts durch kantonale Gerichte entscheidet.

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Kassationshof,
 
oberster Gerichtshof, z. B. in Frankreich (»Cour de cassation«, nur zur Überprüfung der Rechtsanwendung, keine Tatsacheninstanz), Italien, Belgien; in der Schweiz eine Abteilung des Bundesgerichts, die in Strafsachen bei Verletzung von Bundesrecht gegen Urteile kantonaler Gerichte angerufen werden kann.

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Kas|sa|ti|ons|hof, der (Rechtsspr.): 1. höheres Gericht, das die Entscheidungen anderer Gerichte bestätigen od. aufheben, aber nicht durch eigene Urteile ersetzen kann. 2. (schweiz.) Abteilung des Bundesgerichts, die bei Kassationsbeschwerde über die Verletzung des Bundesrechts durch kantonale Gerichte entscheidet.

Universal-Lexikon. 2012.