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Marktordnung
Mạrkt|ord|nung 〈f. 20
1. 〈Wirtsch.〉 staatliche Vorschriften zur Regelung von Angebot u. Nachfrage
2. 〈i. e. S.〉 alle Vorschriften über die Abhaltung eines Wochen-, Jahrmarkts o. ä. Veranstaltungen

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Mạrkt|ord|nung, die (Wirtsch.):
1. staatliche Bestimmungen, die Angebot u. Preise in gewissem Umfang regeln (bes. bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Staaten der EU).
2. Vorschriften zur Abhaltung von Wochen- u. Jahrmärkten.

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Markt|ordnung,
 
alle staatlich festgelegten oder allgemein akzeptierten Regelungen in arbeitsteiligen Volkswirtschaften, die funktionsfähige Tauschprozesse auf Märkten ermöglichen. Marktordnungen sind notwendiger Bestandteil jeder umfassenden Wirtschaftsordnung, ihnen kommt jedoch je nach der zugrunde liegenden Planungsordnung eine jeweils andere Bedeutung zu. In Zentralverwaltungswirtschaften wird unter Marktordnung die umfassende staatliche Regulierung von Angebot, Nachfrage und Preisen verstanden. In Marktwirtschaften mit dezentraler Planung umfasst die Marktordnung sowohl die Organisation (Schaffung von hinreichenden Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb, Ordnungspolitik) als auch die staatliche Beeinflussung des Marktgeschehens (z. B. durch Festsetzung von Höchst- und Mindestpreisen, Kontingentierung, Kapazitätsbeschränkung, Schaffung wettbewerblicher Ausnahmebereiche). Die staatlichen Maßnahmen zur Marktbeeinflussung im letzteren Sinn werden auch als Marktregulation oder Marktintervention bezeichnet und der sektoralen Strukturpolitik zugerechnet. Ein Beispiel für Marktordnungen sind die Agrarmarktordnungen der EG.

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Mạrkt|ord|nung, die (Wirtsch.): 1. staatliche Bestimmungen, die Angebot u. Preise in gewissem Umfang regeln (bes. bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Staaten der EG): dass Europa mehr ist als eine Frage von -en (W. Brandt, Begegnungen 320). 2. Vorschriften zur Abhaltung von Wochen- u. Jahrmärkten.

Universal-Lexikon. 2012.