auslöschen (umgangssprachlich); ausradieren (umgangssprachlich); vernichten; dahinraffen (umgangssprachlich); entfernen; umlegen (umgangssprachlich); beseitigen; beiseite schaffen (derb); über die Klinge springen lassen (umgangssprachlich); umbringen; ermorden; um die Ecke bringen (umgangssprachlich); niedermetzeln; terminieren; kaltmachen (umgangssprachlich); abmurksen (umgangssprachlich); neutralisieren; töten; meucheln; abrechnen; eine Rechnung stellen; verticken (umgangssprachlich); verramschen (umgangssprachlich); losschlagen; verhökern (umgangssprachlich); abstoßen; verschachern (umgangssprachlich); an den Mann bringen (umgangssprachlich); verklopfen (umgangssprachlich); verkaufen; vertreiben; verscherbeln (umgangssprachlich); veräußern; versilbern (umgangssprachlich); vermarkten; verkloppen (umgangssprachlich); absetzen; zu Geld machen; raushauen (umgangssprachlich)
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li|qui|die|ren [likvi'di:rən] <tr.; hat:1. (eine Handelsgesellschaft, ein Unternehmen o. Ä.) auflösen:
man hat die Firma liquidiert.
2. (besonders aus politischen Gründen) töten, hinrichten lassen:
Mordkommandos haben die Gefangenen liquidiert.
Syn.: ↑ abschlachten (emotional), ↑ beseitigen (verhüllend), ↑ ermorden, ↑ erschlagen, ↑ fertigmachen (ugs.), ↑ kaltmachen (salopp), ↑ killen (salopp), ↑ meucheln (veraltend), ↑ morden, über die Klinge springen lassen (ugs.), um die Ecke bringen (ugs.), ↑ umbringen, ↑ umlegen (ugs.), ums Leben bringen, unter die Erde bringen (ugs.), ↑ vernichten.
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li|qui|die|ren 〈V. tr.; hat〉
2. beseitigen, töten
3. berechnen, fordern (Kosten)
● politische Gegner, Gefangene \liquidieren [<ital., mlat. liquidare „flüssig machen“; zu lat. liquidus „flüssig“]
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li|qui|die|ren <sw. V.; hat [ital. liquidare < mlat. liquidare = flüssig machen, zu lat. liquidus, ↑ liquid]:
1. (Wirtsch.)
a) (ein Unternehmen) auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln:
eine Firma l.;
b) (von einem Unternehmen) sich auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln; in Liquidation gehen:
die Firma liquidiert;
c) (Sachwerte) in Geld umwandeln:
das Inventar l.;
d) (Schulden o. Ä.) begleichen:
eine finanzielle Verpflichtung l.
2. (bei freien Berufen für eine erbrachte Leistung) eine Rechnung ausstellen:
einen Betrag für ärztliche Bemühungen l.
3. (bildungsspr.)
Traditionen l.;
einen Konflikt l. (beilegen);
b) [unter Einfluss von gleichbed. russ. likvidirovat'] (bes. aus politischen o. Ä. Gründen) töten, hinrichten, umbringen [lassen]:
Gefangene l.
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li|qui|die|ren <sw. V.; hat [ital. liquidare < mlat. liquidare = flüssig machen, zu lat. liquidus, ↑liquid; 3 b: unter Einfluss von gleichbed. russ. likvidirovat']: 1. (Wirtsch.) a) (ein Unternehmen) auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln: eine Firma, einen Verein l.; b) (von einem Unternehmen) sich auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln; in Liquidation gehen: die Firma liquidiert; c) (Sachwerte) in Geld umwandeln: einen Nachlass, das Inventar l.; d) (Schulden o. Ä.) begleichen: eine finanzielle Verpflichtung l. 2. (bei freien Berufen für eine erbrachte Leistung) eine Rechnung ausstellen: für ärztliche Bemühungen einen Betrag l.; Der Philosoph hatte 3 300 Taler Reisekosten liquidiert (Goldschmidt, Genius 133). 3. (bildungsspr.) a) nicht länger bestehen lassen; beseitigen; tilgen: eine Staatsordnung, alte Traditionen l.; einen Konflikt l. (beilegen); Alles ist eingeordnet, und liquidiert sind die Widerstände (Adorno, Prismen 54); b) (bes. aus politischen o. ä. Gründen) töten, hinrichten, umbringen [lassen]: Gefangene l.
Universal-Lexikon. 2012.