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liquidieren
auslöschen (umgangssprachlich); ausradieren (umgangssprachlich); vernichten; dahinraffen (umgangssprachlich); entfernen; umlegen (umgangssprachlich); beseitigen; beiseite schaffen (derb); über die Klinge springen lassen (umgangssprachlich); umbringen; ermorden; um die Ecke bringen (umgangssprachlich); niedermetzeln; terminieren; kaltmachen (umgangssprachlich); abmurksen (umgangssprachlich); neutralisieren; töten; meucheln; abrechnen; eine Rechnung stellen; verticken (umgangssprachlich); verramschen (umgangssprachlich); losschlagen; verhökern (umgangssprachlich); abstoßen; verschachern (umgangssprachlich); an den Mann bringen (umgangssprachlich); verklopfen (umgangssprachlich); verkaufen; vertreiben; verscherbeln (umgangssprachlich); veräußern; versilbern (umgangssprachlich); vermarkten; verkloppen (umgangssprachlich); absetzen; zu Geld machen; raushauen (umgangssprachlich)

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li|qui|die|ren [likvi'di:rən] <tr.; hat:
1. (eine Handelsgesellschaft, ein Unternehmen o. Ä.) auflösen:
man hat die Firma liquidiert.
2. (besonders aus politischen Gründen) töten, hinrichten lassen:
Mordkommandos haben die Gefangenen liquidiert.
Syn.: abschlachten (emotional), beseitigen (verhüllend), ermorden, erschlagen, fertigmachen (ugs.), kaltmachen (salopp), killen (salopp), meucheln (veraltend), morden, über die Klinge springen lassen (ugs.), um die Ecke bringen (ugs.), umbringen, umlegen (ugs.), ums Leben bringen, unter die Erde bringen (ugs.), vernichten.

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li|qui|die|ren 〈V. tr.; hat
1. auflösen (Geschäft)
2. beseitigen, töten
3. berechnen, fordern (Kosten)
● politische Gegner, Gefangene \liquidieren [<ital., mlat. liquidare „flüssig machen“; zu lat. liquidus „flüssig“]

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li|qui|die|ren <sw. V.; hat [ital. liquidare < mlat. liquidare = flüssig machen, zu lat. liquidus, liquid]:
1. (Wirtsch.)
a) (ein Unternehmen) auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln:
eine Firma l.;
b) (von einem Unternehmen) sich auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln; in Liquidation gehen:
die Firma liquidiert;
c) (Sachwerte) in Geld umwandeln:
das Inventar l.;
d) (Schulden o. Ä.) begleichen:
eine finanzielle Verpflichtung l.
2. (bei freien Berufen für eine erbrachte Leistung) eine Rechnung ausstellen:
einen Betrag für ärztliche Bemühungen l.
3. (bildungsspr.)
a) nicht länger bestehen lassen; beseitigen; tilgen:
Traditionen l.;
einen Konflikt l. (beilegen);
b) [unter Einfluss von gleichbed. russ. likvidirovat'] (bes. aus politischen o. Ä. Gründen) töten, hinrichten, umbringen [lassen]:
Gefangene l.

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li|qui|die|ren <sw. V.; hat [ital. liquidare < mlat. liquidare = flüssig machen, zu lat. liquidus, ↑liquid; 3 b: unter Einfluss von gleichbed. russ. likvidirovat']: 1. (Wirtsch.) a) (ein Unternehmen) auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln: eine Firma, einen Verein l.; b) (von einem Unternehmen) sich auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln; in Liquidation gehen: die Firma liquidiert; c) (Sachwerte) in Geld umwandeln: einen Nachlass, das Inventar l.; d) (Schulden o. Ä.) begleichen: eine finanzielle Verpflichtung l. 2. (bei freien Berufen für eine erbrachte Leistung) eine Rechnung ausstellen: für ärztliche Bemühungen einen Betrag l.; Der Philosoph hatte 3 300 Taler Reisekosten liquidiert (Goldschmidt, Genius 133). 3. (bildungsspr.) a) nicht länger bestehen lassen; beseitigen; tilgen: eine Staatsordnung, alte Traditionen l.; einen Konflikt l. (beilegen); Alles ist eingeordnet, und liquidiert sind die Widerstände (Adorno, Prismen 54); b) (bes. aus politischen o. ä. Gründen) töten, hinrichten, umbringen [lassen]: Gefangene l.

Universal-Lexikon. 2012.