Akademik

beilegen
verlassen; aussteigen; aufgeben; beenden; einstellen; aufhören; nicht fortsetzen; anhalten; streichen; enden; beigeben; anheften; beifügen

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bei|le|gen ['bai̮le:gn̩], legte bei, beigelegt <tr.; hat:
1. (zu etwas Vorhandenem) legen:
einem Brief Geld beilegen.
Syn.: beifügen.
2. aus der Welt schaffen, vermitteln und beenden:
einen Streit beilegen.
Syn.: ausbügeln (ugs.), bereinigen, einrenken (ugs.), geradebiegen (ugs.), schlichten.
3.
a) (einen bestimmten Sinn) zuschreiben, geben:
einer Angelegenheit, Äußerung zu viel Gewicht beilegen.
Syn.: beimessen.
b) eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung geben:
sich einen Künstlernamen beilegen.
Syn.: verleihen, zulegen.

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bei||le|gen 〈V. tr.; hat
1. hinzulegen, beifügen
2. beimessen, zuschreiben, zusprechen
3. eine Auseinandersetzung, einen Konflikt beenden, schlichten
● wir haben der Angelegenheit weiter keine Bedeutung beigelegt; einem Brief ein Foto, Rückporto \beilegen; einen Streit \beilegen

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bei|le|gen <sw. V.; hat:
1. dazulegen, beifügen; zu einer Sache hinzufügen:
einen Freiumschlag b.
2.
a) (einen bestimmten Sinn) zuerkennen, beimessen:
einer Sache zu viel Gewicht b.;
b) (eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung) geben, verleihen.
3. schlichten, aus der Welt schaffen:
die Differenzen wurden beigelegt.
4. (Seemannsspr.) das Haltetau auswerfen u. [am Kai] anlegen.

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bei|le|gen <sw. V.; hat: 1. dazulegen, beifügen; zu einer Sache hinzufügen: einen Freiumschlag b.; die Bilder ..., die ich diesem Brief beilege (K. Mann, Wendepunkt 427). 2. a) (einen bestimmten Sinn) zuerkennen, beimessen: einer Sache zu viel Gewicht b.; Brenten, angenehm berührt von der ihm beigelegten Bedeutung ... (Bredel, Väter 151); b) (eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung) geben, verleihen: bei jeder der beiden Gruppen, die sich inzwischen u. a. auch eigene Namen beigelegt hatten (Hofstätter, Gruppendynamik 96); Meinem Vater werde ich die Attribute kalt und arrogant beigelegt haben (Zeller, Amen 73). 3. schlichten, aus der Welt schaffen: die Differenzen wurden beigelegt. 4. (Seemannsspr.) das Haltetau auswerfen u. [am Kai] anlegen. 5. sich [intensiv arbeitend] beeilen: Reit zu! Wenn ihr frisch beilegt, holt ihr ihn noch ein (Schiller, Tell I, 1).

Universal-Lexikon. 2012.