Wẹch|sel|rich|ter 〈[-ks-] m. 3〉 Stromrichter, der Wechselstrom aus Gleichstrom gewinnt
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Wẹch|sel|rich|ter, der (Elektrot.):
Gerät zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom.
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Wechselrichter,
Invẹrter, ein Stromrichter zur Umwandlung von Gleichstrom in ein- oder mehrphasigen Wechselstrom, der im Unterschied zum Umformer ohne mechanische Zwischenenergie arbeitet. Der Wechselrichter war ursprünglich ein nach dem Prinzip des wagnerschen Hammers (Unterbrecher) arbeitender Schalter, der periodisch die Gleichspannung mit wechselnder Polarität (rechteckförmige Wechselspannung) dem Verbraucher zuschaltet (Pendelwechselrichter, Zerhacker). In prinzipiell ähnlicher Weise arbeiten auch heutige Wechselrichter, bei denen der mechanische Schalter durch Transistoren, v. a. aber durch Thyristoren ersetzt wird. Die elektronischen Wechselrichter unterscheiden sich hauptsächlich in der Art der Steuerung (bei Stromrichtern verwendet man »führen« im Sinne von »steuern«) dieser Schaltbauelemente. Es gibt netz- und selbstgeführte Wechselrichter. Netzgeführte Wechselrichter arbeiten in Verbindung mit einem Wechselstromnetz oder einer Wechselstrommaschine, die die Kommutierungsspannung liefern und damit die Schaltfrequenz bestimmen. Selbstgeführte Wechselrichter arbeiten ohne führendes Wechselspannungsnetz als Wechselrichter mit Fremdsteuerung durch einen frequenzbestimmenden Taktgeber oder als Wechselrichter mit Selbststeuerung, d. h. mit Steuerung durch eine selbst erzeugte Wechselspannung. Wechselrichter werden z. B. verwendet zur Speisung von Wechselstromverbrauchern aus Batterien.
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Wẹch|sel|rich|ter, der (Elektrot.): Gerät zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom.
Universal-Lexikon. 2012.