Akademik

Interregnum
Zwischenregierung

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In|ter|re|gnum auch: In|ter|reg|num 〈n.; -s, -re|gnen od. -re|gna〉
1. Zwischenregierung, vorläufige Regierung
2. Zeitraum, während dessen eine solche Regierung herrscht
[lat., „Zwischenregierung“]

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In|ter|rẹ|g|num, das; -s, …nen u. …na [lat. interregnum, zu: regnum = Regierung, (Königs)herrschaft] (Politik):
1. Zwischenregierung, vorläufige Regierung:
nach einem kurzen I. der Konservativen kamen wieder die Linken an die Macht.
2. Zeitraum ohne offizielle Regierung, in dem meist eine vorläufige Regierung die Regierungsgeschäfte wahrnimmt:
mit der Wahl Rudolfs I. im Jahre 1273 endete das neunzehnjährige I.

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Interrẹgnum
 
[lateinisch »Zwischenherrschaft«] das, -s/...gnen und ...gna, allgemein in Wahlmonarchien Bezeichnung für die Zeit zwischen dem Tod, der Absetzung oder Abdankung eines Herrschers und der Inthronisation seines Nachfolgers. Im engeren Sinn wird in der deutschen Geschichte die Zeit zwischen dem Tod König Konrads IV. (1254) und der Wahl Rudolfs I. von Habsburg (1273) als Interregnum bezeichnet, die für die politische und verfassungsmäßige Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches von großer Bedeutung war. Aufgrund des mangelnden Durchsetzungsvermögens der gewählten Könige (Wilhelm von Holland, Richard von Cornwall, Alfons X. von Kastilien und León) kam es zur Ausbildung des Landesfürstentums, zur Gründung von Städtebünden, die sich zu Wahrern des Landfriedens aufschwangen, und zum Aufstieg der Ministerialen. Erst die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (1356) sicherte mit der Bestimmung von Reichsverwesern die Kontinuität der Reichsverwaltung während eines Interregnums. Diese Regelungen galten bis zum Ende des Reiches 1806.
 
Literatur:
 
B. Castorph: Die Ausbildung des röm. Königswahlrechtes (1978);
 H. Boockmann: Stauferzeit u. spätes MA. Deutschland 1125-1517 (1987).
 

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In|ter|rẹ|gnum, das, -s, ...nen u. ...na [lat. interregnum, zu: regnum = Regierung, (Königs)herrschaft] (Politik): 1. Zwischenregierung, vorläufige Regierung: Schlägt diese Wahl ein neues Kapitel auf, oder handelt es sich um einen normalen Pendelschwung, um die Rückkehr der Rechten nach einem sozialistischen I.? (Spiegel 20, 1995, 164). 2. Zeitraum ohne offizielle Regierung, in dem meist eine vorläufige Regierung die Regierungsgeschäfte wahrnimmt: Das gedachte Szenario spielt während des -s nach dem Tod der staufischen Kaiser (FR 19. 10. 98, 6); Ü Im I. zwischen Ewald I. und Annette I. blieb dem HCV (Karnevalsverein) am Samstag im Vereinshaus Gonzenheim nur, sich vom scheidenden Prinzen Patrick zu verabschieden (FNP 16. 11. 98, 1).

Universal-Lexikon. 2012.