Akademik

Stockwerk
Etage; Stock; Geschoß (österr.); Flur; Geschoss

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Stock|werk ['ʃtɔkvɛrk], das; -[e]s, -e:
2Stock:
das Haus hat drei Stockwerke.
Syn.: Etage, Geschoss.

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Stọck|werk 〈n. 11Geschoss, alle Räume eines Gebäudes in gleicher Höhe ● erstes, zweites \Stockwerk; das oberste \Stockwerk; ein Haus mit fünf \Stockwerken [<mhd. stocBalken; Geschoss eines Hauses“ + Werk, eigtl. also „Balkenwerk“; → Stock1]

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Stọck|werk , das:
1. 2Stock:
die oberen -e brannten aus.
2. (Bergmannsspr.) Gesamtheit aller in einer Ebene gelegenen Grubenbaue.

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Stockwerk,
 
Etage [-ʒə], Geschoss, die Räume eines Gebäudes, die auf gleicher Ebene liegen. Das Stockwerkseigentum kann seit In-Kraft-Treten des BGB (1. 1. 1900 nicht mehr neu begründet werden, altes Stockwerkseigentum blieb bestehen (§ 182 Einführungsgesetz zum BGB) und kann in Wohnungseigentum umgewandelt werden (§ 63 Wohnungseigentumsgesetz). - In der Schweiz kann Stockwerkseigentum, das auch abgeschlossene Teile eines Stockwerks umfassen kann, seit 1965 wieder begründet werden (Art. 712 a-712 t ZGB); in Österreich ist eine Neubegründung nicht möglich.

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Stọck|werk, das: 1. 2Stock: die oberen -e brannten aus; Das Zimmer ... lag im mansardenartigen zweiten S. des Mittelbaus (Musil, Mann 675). 2. (Bergmannsspr.) Gesamtheit aller in einer Ebene gelegenen Grubenbaue.

Universal-Lexikon. 2012.