Akademik

abladen
fallen lassen; entladen; ausladen; auskippen; schütten

* * *

ab|la|den ['apla:dn̩], lädt ab, lud ab, abgeladen <tr.; hat:
a) von einem Transportmittel herunternehmen /Ggs. aufladen/: Holz, Steine abladen; wo soll ich dich abladen? (scherzh.; wo soll ich dich aussteigen lassen?).
Syn.: ausladen.
b) durch Herunternehmen der Ladung leer machen:
den Lkw abladen; <auch itr.> ich muss noch abladen.
c) etwas (eine Last o. Ä.) loswerden, abwälzen, sich von etwas befreien und es einer anderen Person übertragen:
Arbeit auf jmdn. abladen; er ging zu ihr, in die Kneipe, um seinen Kummer abzuladen.

* * *

ạb||la|den 〈V. tr. 173; hat
1. entleeren (Auto, Lkw)
2. von einem Fahrzeug herunternehmen (Güter)
3. 〈Mar.〉 ein Schiff beladen
4. 〈fig.〉 etwas auf, bei jmdm \abladen
4.1 etwas von sich auf einen anderen abwälzen (Schuld, Verdacht, Arbeit)
4.2 seine Gefühle gegenüber einem anderen aussprechen u. sich dadurch erleichtern
● Müll \abladen; man kann die Schuld für die Misere nicht bei ihr \abladen

* * *

ạb|la|den <st. V.; hat:
1.
a) von einem Transportmittel laden:
das Gepäck, Fässer [vom Wagen] a.;
Ü wo kann ich Sie a.? (ugs. scherzh.; absetzen);
seinen Kummer im Wirtshaus a. (loswerden);
die Schuld auf einen anderen a. (abwälzen);
b) durch Herunternehmen der Ladung leer machen:
einen Lastwagen, Waggon a.
2. (Seew.) ein Schiff mit Waren beladen:
Schiffe a.

* * *

abladen,
 
im Überseehandel soviel wie absenden. - Abladegeschäft, ein Kaufvertrag über Ware, die der Ablader dem Empfänger durch die Zusendung der vom Reeder ausgestellten Abladedokumente (Konnossement) übereignet. (Seefrachtvertrag)

* * *

ạb|la|den <st. V.; hat: 1. a) von einem Transportmittel laden: das Gepäck, Fässer [vom Wagen] a.; Ü wo kann ich Sie a.? (ugs. scherzh.; absetzen?); die Tageskarte wird gerne von Eltern gekauft, die ihre Kids in einem der Fun-Parks a. (salopp; unterbringen u. so für einige Zeit loswerden) wollen (Woche 17. 1. 97, 33); die Bürger ..., die Ärger mit der Verwaltung haben und nicht wissen, wo sie ihn a. sollen (Hamburger Abendblatt 24. 5. 85, 3); seinen Kummer im Wirtshaus a. (loswerden); die Schuld auf einen anderen a. (abwälzen); b) durch Herunternehmen der Ladung leer machen: einen Lastwagen, Waggon a. 2. (Seew.) ein Schiff mit Waren beladen: hatte die Großfähre ... voll abgeladen, wie seemännisch eine volle Ladung des Schiffes bezeichnet wird (NNN 2. 10. 86, 3).

Universal-Lexikon. 2012.