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Ra|dio|lo|gie 〈f. 19; unz.; Med.〉 Lehre von den Strahlen, bes. den Röntgen- u. radioaktiven Strahlen, u. ihrer Anwendung [<lat. radius „Strahl“ + grch. logos „Lehre, Kunde“]
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Ra|di|o|lo|gie [↑ radio- u. ↑ -logie], die; -; Syn.: Strahlenkunde: Wissenschaft von den ionisierenden Strahlen, ihren Wirkungen u. Anwendungen in Med. (z. B. Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin, Sterilisationstechnik, Strahlentheraphie), Biologie, Landwirtschaft, Umweltschutz u. Technik.
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Wissenschaft von den ionisierenden Strahlen, bes. den Röntgenstrahlen u. den Strahlen radioaktiver Stoffe, u. ihrer Anwendung.
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Radiologie
die, -, Wissenschaft von den ionisierenden Strahlen und ihrer Anwendung in Medizin, Biologie, Landwirtschaft und Technik. - Die medizinische Radiologie befasst sich mit der diagnostischen und therapeutischen Anwendung ionisierender Strahlen einschließlich des Strahlenschutzes und kernphysikalisches Verfahren (Kernspintomographie) sowie der Ultraschallwellen (Ultraschalldiagnostik). Aus der medizinischen Radiologie sind drei Teildisziplinen entstanden, die diagnostische Radiologie, die Nuklearmedizin und die Strahlentherapie. Die Anerkennung als entsprechender Facharzt setzt eine 4- bis 5-jährige Weiterbildung im entsprechenden Fach voraus, weitere Subspezialisierungen der diagnostischen Radiologie sind Kinderradiologie und Neuroradiologie. Spezielle fachübergreifende Arbeitsgebiete sind Strahlenbiologie, experimentelle Radiologie und Strahlenschutz.
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Ra|di|o|lo|gie, die; - [↑-logie]: Wissenschaft von den ionisierenden Strahlen, bes. den Röntgenstrahlen u. den Strahlen radioaktiver Stoffe, u. ihrer Anwendung; Strahlenkunde.
Universal-Lexikon. 2012.