Lagerstätten,
alle nutzbaren Anreicherungen natürlicher Mineral- (v. a. Erze), Kohle-, Erdöl- und Erdgasvorkommen in der Erdkruste. Die Nutzbarkeit hängt nicht nur von der Konzentration der betreffenden Stoffe, sondern auch von wirtschaftlichen und technischen Faktoren ab. Die wichtigsten Anreicherungsvorgänge sind Trennung von Mineralgemischen im Zuge der Abtragung (Seifen), chemische Abtrennung beim Auskristallisieren aus Schmelzen, heißen Lösungen oder Dämpfen, Absinken von spezifisch schweren Frühabscheidungen in Gesteinsschmelzen (Erzlagerstätten, Differenziation, örtlich günstige Wachstums- und Einbettungsbedingungen der später in Kohle umgewandelten Pflanzen, Wanderung von Erdöl und Erdgas in geeignete Speichergesteine. Lagerstätten können gleichzeitig (syngenetisch) mit dem umgebenden Gestein oder später (epigenetisch) entstanden sein.
Nach dem Lagerstättengesetz vom 4. 12. 1934, das in Deutschland fortgilt, ist der Bundeswirtschaftsminister mit der Durchforschung des Bundesgebiets nach nutzbaren Minerallagerstätten beauftragt und ermächtigt, mit der Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse die geologischen Anstalten der Länder zu beauftragen. Das Gesetz erlaubt die Inanspruchnahme von Grundstücken; es lässt die Bestimmungen des Bergrechts unberührt.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Rohstoffe: Begrenzte Ressourcen
Rohstoffe: Bedarf und Verbrauch
Rohstoffe: Entstehung von Lagerstätten
mineralische Rohstoffe
Rohstoffe: Erzlagerstätten im Meer
Universal-Lexikon. 2012.