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Petersberger Abkommen
I
Petersberger Abkommen,
 
im Hotel Petersberg (bei Königswinter), dem Sitz der drei Alliierten Hohen Kommissare für die Bundesrepublik Deutschland, am 22. 11. 1949 geschlossenes Abkommen zwischen der Bundesregierung unter K. Adenauer und der Alliierten Hohen Kommission (AHK), die erste Etappe bei den Bemühungen der Regierung Adenauer um die Revision des Besatzungsstatuts. Es ermöglichte der Bundesrepublik Deutschland u. a., sich an internationalen Organisationen zu beteiligen sowie der Internationalen Ruhrbehörde und dem Europarat beizutreten. Es erlaubte der Bundesrepublik, mit den Gremien der Marshallplanhilfe ein Abkommen abzuschließen sowie mit den Staaten des Westens Konsular- und Handelsbeziehungen aufzunehmen. Das Petersberger Abkommen regelte die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Entflechtung der Kartelle und stoppte die Demontage bestimmter Produktionen und Werke der Chemie- und Stahlindustrie.
II
Petersberger Abkommen
 
Bundeskanzler Adenauer bemühte sich ständig, Bestimmungen des Besatzungsstatutes zu revidieren und für die Bundesrepublik weitere Souveränitätsrechte zu erhalten.
 
Berühmt wurde das »Teppichfoto« vom Antrittsbesuch des Bundeskanzlers mit einigen seiner Minister bei der Alliierten Hohen Kommission, die ihren Sitz im Hotel auf dem Petersberg bei Königswinter hatte. Der Teppich, auf dem die Hohen Kommissare standen, sollte die Distanz zwischen den Alliierten und den Deutschen dokumentieren. Adenauer erkannte die Situation und betrat seinerseits bei der Begrüßung ebenfalls den Teppich.
 
Im Petersberger Abkommen vom 22. November 1949, also gerade zwei Monate nach In-Kraft-Treten des Besatzungsstatutes, erreichte Adenauer eine erste vertragliche Revision des Statutes. Die Bundesrepublik erhielt die Erlaubnis, konsularische Beziehungen zu ausländischen Mächten aufzunehmen und internationalen Organisationen beizutreten. Bestimmte Beschränkungen im Bau von Hochseeschiffen wurden aufgehoben und der teilweise oder vollständige Demontagestopp bei zahlreichen Werken im Ruhrgebiet, im Rheinland und in West-Berlin verfügt. Das Abkommen betraf auch die Gesetzgebung über die Kartellentflechtung und die Genehmigung des Marshallplanes. Die Bundesrepublik trat der Internationalen Ruhrbehörde bei und erzielte Übereinstimmung für einen Beitritt zum Europarat.

Universal-Lexikon. 2012.