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Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen,
 
längerfristiges (Laufzeit in der Regel 2-10 Jahre) Großdarlehen von Kapitalsammelstellen (v. a. Versicherungsgesellschaften und Realkreditinstitute) an Industrieunternehmen und Gebietskörperschaften. Über die Darlehensforderung kann eine Urkunde (Schuldschein) ausgestellt werden. Diese Schuldscheine sind nicht girosammel-, verwahr-, lombard- und börsenfähig. Vorteilhaft im Vergleich zur alternativen Ausgabe von Schuldverschreibungen ist, dass das Schuldscheindarlehen auch nicht emissionsfähigen Unternehmen Zugang zum Kapitalmarkt verschafft und weniger Emissions- sowie Verwaltungs-Kosten verursacht. Als Kompensation für die mangels Börsenfähigkeit geringere Liquidität (Abtretung nur per Zession) ist jedoch eine vergleichsweise höhere Verzinsung zu zahlen. Für den Darlehensgeber ist positiv, dass bei steigenden Kapitalmarktzinsen keine Abschreibungsnotwendigkeit eintritt (kein notierter Tageswert).

Universal-Lexikon. 2012.