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Thomasius
Thomasius,
 
Christian, Jurist und Philosoph, * Leipzig 1. 1. 1655, ✝ Halle (Saale) 23. 9. 1728; stammte aus einer protestantischen Gelehrtenfamilie; lehrte ab 1681 an der Universität Leipzig, dort auch (als einer der Ersten) seit 1687 in deutscher Sprache. Mit den »Monats-Gesprächen« (1688) gab er die erste wissenschaftliche Zeitschrift in deutscher Sprache heraus und begründete mit seinen Rezensionen darin das journalistische Feuilleton. Seit 1694 lehrte er an der neu gegründeten Universität Halle. Thomasius zählt neben S. Pufendorf, für dessen Lehre er sich einsetzte, zu den bedeutendsten Vertretern der deutschen Aufklärung und der Lehre vom Naturrecht, das er wie die Sittlichkeit auf das »natürliche Licht« der Vernunft gegründet sah, während er das positive Recht als obrigkeitliche Zwangsfestsetzung verstand. Thomasius strebte die Befreiung der Philosophie und Wissenschaft von der Vorherrschaft der Theologie und der Scholastik an. Ziel seines Denkens war die Vereinigung von Vernunft und Moral. Sein Eintreten für die Humanisierung der Strafprozessordnung trug wesentlich zur Beseitigung der Hexenprozesse und der Folter bei.
 
Werk: Fundamenta juris naturae et gentium ex sensu communi deducta, in quibus ubique secernuntur principia honesti, justi ac decori (1705).
 
Literatur:
 
C. T. (1655-1728). Neue Forschungen im Kontext der Frühaufklärung, hg. v. F. Vollhardt (1997).
 

Universal-Lexikon. 2012.