Akademik

Universität
Alma Mater; Uni (umgangssprachlich); Akademie; Hochschule

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Uni|ver|si|tät [univɛrzi'tɛ:t], die; -, -en:
in mehrere Fakultäten gegliederte Institution für wissenschaftliche Ausbildung und Forschung:
eine Universität besuchen; an einer Universität studieren.
Syn.: Akademie, Hochschule.

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1-28 die Universität (Hochschule; stud. Uni)
1 die Vorlesung (das Kolleg)
2 der Hörsaal (das Auditorium)
3 der Dozent (Hochschullehrer), ein Universitätsprofessor m, Privatdozent oder Lektor
4 das (der) Katheder (das Vortragspult)
5 das Mikrofon
6 die Tafel mit automatischer Steuerung f
7 der Overheadprojektor
8 die Projektionswand für die Projektion von Bildern n durch einen Film- oder Diaprojektor oder durch ein Episkop (Epidiaskop)
9 der Student
10 die Studentin
11-28 die Universitätsbibliothek; ähnl.: Staatsbibliothek, wissenschaftliche Landes- oder Stadtbibliothek
11 das Büchermagazin mit den Bücherbeständen m
12 das Bücherregal, ein Stahlregal n
13 der Lesesaal
14 die Aufsicht, eine Bibliothekarin
15 das Zeitschriftenregal mit Zeitschriften f
16 das Zeitungsregal
17 die Präsenzbibliothek (Handbibliothek) mit Nachschlagewerken n (Handbüchern, Lexika, Enzyklopädien f, Wörterbüchern n)
18 die Bücherausleihe (der Ausleihsaal) und der Katalograum
19 der Bibliothekar
20 das Ausleihpult
21 der Hauptkatalog
22 der Karteischrank
23 der Karteikasten
24 der Bibliotheksbenutzer
25 der Leihschein
26 das Ausleihterminal
27 das (der) Mikrofiche (Fiche)
28 das Mikrofichelesegerät

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Uni|ver|si|tät 〈[ -vɛr-] f. 20
1. Lehr- u. Forschungsstätte für alle Wissensgebiete, Hochschule
2. Gesamtheit der Lehrer, Angestellten u. Studenten einer U.
● die \Universität besuchen studieren; als Professor an eine \Universität berufen werden; an der \Universität immatrikuliert sein; an einer \Universität lehren, Vorlesungen halten; an der Wuppertaler \Universität studieren [<mlat. universitas „Gesamtheit (der Lehrenden u. Lernenden)“]

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Uni|ver|si|tät , die; -, -en [mhd. universitēt = Gesamtheit, Verband (der Lehrenden und Lernenden) < lat. universitas = (gesellschaftliche) Gesamtheit, Kollegium, zu: universus, Universum]:
1. in mehrere Fakultäten gegliederte [die Gesamtheit der Wissenschaften umfassende] Anstalt für wissenschaftliche Ausbildung u. Forschung; Hochschule:
eine altehrwürdige U.;
die U. [in] Mainz;
die U. besuchen;
an der U. immatrikuliert sein, studieren;
Dozentin an der U. sein;
auf die, zur U. gehen (studieren).
2. <o. Pl.> Gesamtheit der Dozenten, Dozentinnen u. Studierenden einer Universität (1):
die ganze U. versammelte sich in der Aula.
3. Gebäude[komplex], in dem sich eine Universität (1) befindet.

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I
Universität
 
[mittelhochdeutsch universitēt »Verband (der Lehrenden und Lernenden)«, von lateinisch universitas »(gesellschaftliche) Gesamtheit«, »Kollegium«] die, -/-en, traditionelle, weltweit verbreitete Form der wissenschaftlichen Hochschule mit dem Recht, akademische Titel zu verleihen.
 
Als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, ausgestattet mit Rechten der Selbstverwaltung, der Festlegung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben sowie der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade, ist die U. eine Schöpfung des europäischen Mittelalters. Um 1200 schlossen sich in Bologna die ortsfremden Rechtsstudenten zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber Stadtbehörden und Professoren zu Genossenschaften (»universitates«) zusammen. Anfang des 13. Jahrhunderts bildeten in Paris die Lehrer der Artes liberales, die zugleich Theologie, Medizin oder Recht studierten, eine »universitas magistrorum et scholarium«, um die Studienverhältnisse selbstständig zu regeln. Die übergreifenden politischen Mächte, Papst und Kaiser beziehungsweise König, nahmen die U. gegenüber den lokalen Behörden unter ihren Schutz und verliehen ihnen Privilegien. Durch das Privileg, allgemein gültige akademische Grade zu verleihen, wurde die hohe Schule als Studium generale anerkannt. Die akademischen Grade bescheinigten - wie noch heute - dem Träger die Fähigkeit, eine wissenschaftliche Disziplin so zu beherrschen, dass er andere darin unterrichten könnte, unter Aufsicht als Bakkalaureus, selbstständig als Magister beziehungsweise Doktor. Das Erlernen und Lehren wissenschaftlicher Erkenntnis erwies sich aber zugleich als hervorragende Schulung der rationalen Fähigkeiten, die zur Bewältigung öffentlich bedeutsamer Aufgaben notwendig waren, und erlaubte eine Elitenbildung in der zunehmend urbanisierten Gesellschaft. U.-Absolventen wurden mit führenden Aufgaben in der kirchlichen, staatlichen und städtischen Verwaltung, im Rechts-, Schul- und Gesundheitswesen beauftragt, der Doktortitel einem Adelsprädikat gleichgestellt.
 
U. entstanden zuerst in Italien, Frankreich, England und Spanien, aus Rechtsschulen wie - neben Bologna - Oxford (Anfang des 13. Jahrhunderts), aus Medizinschulen wie Montpellier (Anfang des 13. Jahrhunderts), aus Domschulen wie Salamanca (1218), aus Abwanderungen wie Cambridge (1209) von Oxford, Padua (1222) von Bologna, vorwiegend dank fürstlicher oder städtischer Initiativen. Ein Jahrhundert später erreichte die Gründungswelle unter recht unterschiedlicher Bezeichnung das übrige Europa. 1500 gab es 66 U., 17 in Frankreich, 16 im Heiligen Römischen Reich, 13 in Italien, elf in Spanien, drei in Schottland, zwei in England, je eine in Dänemark, Polen, Portugal und Schweden. Ein Viertel wies mindestens 1 000 Studenten auf, ein Viertel zwischen 300 und 1 000, die andere Hälfte selten mehr als 100. In Italien, Südfrankreich und Spanien überwog das Bologneser Modell der »Studenten-U.«, in der die v. a. aus Adligen zusammengesetzte Studentenschaft anfänglich die Professoren einstellte und die Rektoren aus ihren eigenen Reihen wählte, schon bald aber Trägerschaft und Kontrolle der U. den städtischen oder fürstlichen Behörden abtreten musste. Im nördlichen Teil Europas überwog das Pariser Modell der »Magister-U.«, die meist von bepfründeten Klerikern geleitet wurde. Gelehrt wurden die öffentlich zugänglichen, v. a. aus dem Altertum überlieferten Wissenschaften. Eine U. musste neben den Artes liberales mindestens eine der drei höheren Fakultäten (Theologie, Recht, Medizin) aufweisen und zog mit dieser oft Studenten aus ganz Europa an, so Paris und Oxford Theologen, Bologna und Orléans Juristen, Montpellier, Padua und Paris Mediziner. Alle U. und Fakultäten wandten die gleichen Lehrmethoden an: die kommentierende Vorlesung autoritativer Texte und die Disputation über daraus sich ergebende Fragen. Im 15. Jahrhundert kam die humanistische Methode der historisch-philologischen Interpretation antiker Originalwerke aus allen Gebieten der Wissenschaften hinzu.
 
Die territorialstaatliche und konfessionelle Spaltung sowie die weltweite Expansion Europas zwischen 1500 und 1800 hatten eine Ausbreitung der U., zugleich aber eine Veränderung und Relativierung ihrer gesellschaftlichen Rolle zur Folge. 1538 gründeten die Kolonisatoren in Santo Domingo, 1551 in Lima und Mexiko U., in den folgenden 150 Jahren über 24 weitere in Mittel- und Südamerika. In Nordamerika entstand 1636 das erste College der Harvard University, bis 1800 kamen 12 weitere U. hinzu. In Europa hatte sich bis 1790 die Anzahl der U. mit 142 mehr als verdoppelt. Deutschland wies jetzt 34 U. auf, Italien 26, Frankreich 25, Spanien 23, Österreich-Ungarn 12, die Niederlande sechs, Schottland fünf, Skandinavien vier, England und Russland je zwei, Irland, Portugal und die Schweiz je eine. Die meisten Neugründungen gingen auf Reformation und Gegenreformation zurück. Auch schon bestehende U. erhielten zum Teil konfessionelle Prägung. Das stark philologisch und mathematisch ausgerichtete Studium umfasste zunehmend Gegenstände der Erfahrung und Beobachtung. U. erhielten »anatomische Theater«, botanische Gärten, archäologische Sammlungen. Europäische Leit-U. wurden im 16. Jahrhundert Salamanca und Padua, im 17. Jahrhundert Leiden (gegründet 1575), im 18. Jahrhundert Halle (Saale), gegründet 1694, und Göttingen (1737); diese führten die in wissenschaftlichen Gesellschaften und Akademien entwickelte Forschungsfreiheit in den U.-Unterricht ein. Insgesamt überwog die Ausrichtung auf gesellschaftlichen Nutzen, die Ausbildung von Geistlichen, Juristen und Ärzten unter strenger Kontrolle der Behörden, die im 16. und 17. Jahrhundert unorthodoxe Professoren zu Widerruf oder Scheiterhaufen verurteilten und noch 1792-97 I. Kant der Zensur unterwarfen. - Ohne Promotionsrecht entstanden im 16. Jahrhundert reformierte Hochschulen und katholischen Kollegien, im 17. Jahrhundert Adels- und Ritterakademien, im 18. Jahrhundert Spezialhochschulen für Bergbau, wie Schemnitz (1762) und Freiberg (1765), sowie für militärische Zwecke (Kadettenanstalten, Dresden 1766, Stuttgart 1775, Karlsschule).
 
Um 1750-75 studierten in Oxford 0,2 %, in Polen gleichfalls 0,2 %, in Frankreich 1,2 %, im Heiligen Römischen Reich 1,7 % der entsprechenden Altersgruppe, durchschnittlich kaum 200 pro Hochschule. Die Französische Revolution und die Napoleonischen Kriege führten - auch in Deutschland - zur Auflösung zahlreicher U. und in der Folge zu einer Neugliederung des europäischen U.-Systems: Frankreich setzte auf Berufsausbildung in Medizin- und Rechtsschulen (erst 1895 wurden die aufgelösten U. wieder eingerichtet) und in den Grandes Écoles (École), die mit strengen Auswahlverfahren eine Elite von Offizieren, Professoren und Ingenieuren dem Staatsdienst zuführten. Im Gegensatz dazu wurde die in den Befreiungskriegen 1810 gegründete U. Berlin (Humboldt-Universität zu Berlin) zum Modell einer auf der Einheit von Forschung und Lehre beruhenden Reform, die zunächst die mittel- und osteuropäischen Länder, 1876 mit der Johns Hopkins University in Baltimore (Maryland) die USA und um 1900 auch die west- und südeuropäische U. erfasste und zum strukturellen Grundprinzip des universitären Lehrbetriebs wurde. Daneben entwickelten sich zum Teil nach französischem Vorbild die technischen Hochschulen (TH), die in Deutschland 1899 (zusammen mit dem Diplomabschluss), in Österreich 1901 das Promotionsrecht erhielten und damit den U. gleichgestellt wurden. Dazu kamen Spezialhochschulen für Bergbau, Tiermedizin, Landwirtschafts- und Forstwesen, Handel und Wirtschaft, im Deutschen Reich 25, von denen später 14 in U. und TH aufgingen. In England und Wales erhielt sich das Modell der Collegeerziehung von Oxford und Cambridge und wurde von den neu gegründeten Stadt-U. übernommen, die auch Ingenieurwissenschaften pflegten.
 
Die zunehmende Verwissenschaftlichung der Lebensverhältnisse hatte ebenso wie die Entwicklung universitärer Forschungsinstitute, Laboratorien und Kliniken die Einführung von Staatsprüfungen und staatlichen Berechtigungsnachweisen für akademische Berufe zur Folge und erhöhte allgemein die studentische Nachfrage. Im 19. Jahrhundert wurden in Ländern mit nur wenigen U. neue gegründet und bestehende Hochschulen zu U. ausgebaut. Die Studentenzahl stieg in Deutschland von weniger als 6 000 am Ende des 18. Jahrhunderts bis 1931 in den 23 U. und 10 TH auf 138 010 (unter Einschluss der seit 1905 zugelassenen Frauen), ging jedoch bis 1939 wieder auf rd. 62 000 zurück.
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die materiell und ideell schwer beschädigten U. weiter Teile Europas erstaunlich rasch wieder aufgebaut. Überwiegend wurden bereits im Herbst 1945 die U. in Deutschland wieder eröffnet, von der französischen Besatzungsmacht 1946 in Mainz und 1948 in Saarbrücken U., in Speyer 1947 eine Verwaltungshochschule gegründet. Während in den West-Zonen wie im übrigen West- und Südeuropa die früheren Hochschul- und Forschungsstrukturen wiederhergestellt wurden, erfolgte im Ostblock die Anpassung an das sowjetische Hochschulsystem in einem achtjährigen Säuberungs-, Indoktrinierungs- und Reorganisationsprozess. Mitte der 50er-Jahre, v. a. nach dem »Sputnikschock« 1957, als der künstliche Erdsatellit eine Überlegenheit der sowjetischen Wissenschaft zu signalisieren schien, verstärkten nicht nur die USA, sondern auch die Staaten Westeuropas ihre Maßnahmen zur Ausbildung eines quantitativ und qualitativ konkurrenzfähigen Potenzials an Wissenschaftlern und Ingenieuren. Überall wurde das Hochschulwesen hinsichtlich der örtlichen Lage und regionalen Verteilung wie des Lehrangebots verbessert und breiteren Bevölkerungsschichten ein Studium ermöglicht. Die neuen U. entwickelten sich meist aus berufsbildenden Einrichtungen und unterschieden sich von den traditionellen durch die Aufnahme technischer und anderer berufsorientierter Disziplinen. Die TH erhielten medizinische, rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultäten und wurden ihrem Wesen, oft auch ihrem Namen nach U. Ab 1960 entstanden in Europa bedeutend mehr U. als in den vorherigen 750 Jahren und öffneten sich einem Viertel bis zur Hälfte der entsprechenden Altersgruppe. (Hochschulen)
 
Literatur: Hochschulen.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Universität im Mittelalter: Von der Klosterschule zur Alma Mater
 
Hochschulen: Die ersten Universitäten in Bologna, Oxford und Paris
 
II
Universität
 
Die mittelalterliche Universität war in der Begriffssprache der Zeitgenossen die »universitas magistrorum et scholarium«, die Gemeinschaft (Körperschaft) der Lehrenden und Lernenden, wobei die Lehrstätte selbst auch als »studium generale« - im Gegensatz zum »studium particulare«, der lokalen oder regionalen Lehranstalt - bezeichnet wurde.
 
Die ersten Universitäten des Abendlandes entstanden im 12. Jahrhundert in Paris (vor allem Theologie und Philosophie), Bologna (Rechtswissenschaft) und Salerno (arabische Medizin). Es folgten bald zahlreiche weitere Neugründungen in Italien und Frankreich, die alle durch kaiserliche und päpstliche Privilegien noch im 12. Jahrhundert die Eigenschaft juristischer Körperschaften mit dem Recht zur Verleihung des Doktorgrades (Promotionsrecht) erhielten.
 
Gelehrt wurde die Gesamtheit der von der Kirche anerkannten Wissenschaften, wobei sich bald mehrere Wissensdisziplinen (Fakultäten) herausbildeten: Theologie, kanonisches Recht, römisches Recht, Medizin und Philosophie (»facultas artium«, Artistenfakultät). Das Studium begann in der Regel mit einer Art »Grundstudium« in Philosophie (artes liberales), das mit dem Grad des »baccalaureus« abgeschlossen wurde. Auf dieser Grundlage aufbauend, folgten dann weitere Studien, die zum Erwerb des Magister- bzw. Doktorgrades führten. Universitätslehrer und Studenten waren meist Kleriker; die Studenten wohnten regelmäßig in Kollegien (unter kirchlicher Aufsicht) oder in Bursen, die von Lehrenden geleitet wurden.
 
Als erste Universität in Deutschland wurde von Kaiser Karl IV. (in seiner Eigenschaft als König von Böhmen) im Jahre 1348 die Universität Prag gegründet, im Jahre 1365 folgte Herzog Rudolf IV. mit der Gründung der Universität Wien. Das Abendländische Schisma, das den Anhängern des in Rom residierenden Papstes den Zugang zur Pariser Universität versperrte, führte bald zu weiteren Neugründungen im Reich: Heidelberg (1386), Köln (1388), Erfurt (1392) und Leipzig (1409).

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Uni|ver|si|tät, die; -, -en [mhd. universitēt = Gesamtheit, Verband (der Lehrenden und Lernenden) < lat. universitas = (gesellschaftliche) Gesamtheit, Kollegium, zu: universus, ↑Universum]: 1. in mehrere Fakultäten gegliederte [die Gesamtheit der Wissenschaften umfassende] Anstalt für wissenschaftliche Ausbildung u. Forschung; Hochschule: eine altehrwürdige U.; die U. [in] München; die Technische U. Hannover; Schulen und -en sehen sich schon lange nur noch in der Lage, Spezialisten auszubilden (Gruhl, Planet 253); die U. besuchen; an der U. immatrikuliert sein, studieren; als Professorin an eine U. berufen werden; einen Ruf an eine U. erhalten; Dozent an der U. sein; auf die, zur U. gehen (studieren). 2. <o. Pl.> Gesamtheit der Dozenten, Dozentinnen u. Studierenden einer ↑Universität (1): die ganze U. versammelte sich in der Aula. 3. Gebäude[komplex], in dem sich eine ↑Universität (1) befindet: die U. liegt außerhalb der Stadt.

Universal-Lexikon. 2012.