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Grụp|pen|ar|beit, die <o. Pl.>:
1. Arbeit, die in, von einer Gruppe verrichtet wird.
2. (Päd.) Form des Unterrichts, bei der die Schülerinnen u. Schüler zur Förderung von Selbstständigkeit, Sozialverhalten u. Ä. in [kleinen] Gruppen zusammenarbeiten.
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Gruppenarbeit,
Teamwork ['tiːmwəːk, englisch],
1) Betriebswirtschaftslehre: Form der Arbeitsorganisation, bei der Gruppen gebildet werden, um Synergieeffekte zu erreichen und die sozialen Bedürfnisse der Mitarbeiter besser zu berücksichtigen; angewendet z. B. bei den teilautonomen Arbeitsgruppen. Die Gruppe mit einem aus ihrer Mitte gewählten Gruppensprecher teilt sich die Arbeit selbst ein, kann Arbeitsabläufe verbessern und übernimmt die volle Verantwortung für alle Arbeitsvorgänge und die Qualität der erzeugten Produkte. Gruppenarbeit bietet mehr Abwechslung und erfordert höhere Qualifikation sowie die Übernahme größerer Verantwortung. Eine Vorreiterrolle bei der Einführung von Gruppenarbeit spielte die Automobilindustrie, inzwischen streben auch Luft- und Raumfahrtindustrie, elektrotechnische Industrie sowie Maschinen- und Anlagenbau eine Ausdehnung der Gruppenarbeit an.
2) Pädagogik: 1) Begriff v. a. der Sozialpädagogik für eine Form der Jugendarbeit, Gruppenpädagogik; 2) in der Unterrichtsdidaktik auch Bezeichnung des differenzierten Unterrichts in Gruppen (Gruppenunterricht).
3) Recht: unmittelbares Zusammenwirken mehrerer Personen zur gemeinsamen Ausführung eines Arbeitsauftrags. Zu unterscheiden sind die selbstständige Eigengruppe, die mit dem Unternehmen kein Arbeitsverhältnis eingeht, sondern (als Gesellschaft) ihm als Partner eines Dienst- oder Werkvertrags gegenübertritt, sowie die vom Arbeitgeber aufgestellte Betriebsgruppe.
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Grụp|pen|ar|beit, die <o. Pl.>: 1. Arbeit, die in, von einer Gruppe verrichtet wird. 2. (Päd.) Form des Unterrichts, bei der die Schülerinnen u. Schüler zur Förderung von Selbstständigkeit, Sozialverhalten u. Ä. in [kleinen] Gruppen zusammenarbeiten.
Universal-Lexikon. 2012.