Ju|gend|ar|beit 〈f. 20; unz.〉
1. Berufs-, Erwerbstätigkeit jugendlicher Arbeitnehmer (unter 18 Jahren)
2. 〈Sammelbez. für〉 Jugendhilfe, Jugendpflege (2)
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Ju|gend|ar|beit, die:
1. <o. Pl.> Erwerbstätigkeit Jugendlicher.
2. <o. Pl.> Gesamtheit aller von Staat, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien durchgeführten Tätigkeiten, die sich mit Bildung u. Freizeitgestaltung von Jugendlichen befassen.
3. frühes, in der Jugendzeit eines Künstlers, Wissenschaftlers o. Ä. entstandenes Werk.
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Jugendarbeit,
1) Arbeitsrecht: die Erwerbsarbeit von Kindern und Jugendlichen (Jugendschutz).
2) Sozialwesen: Gesamtheit aller Tätigkeiten privater und öffentlicher Institutionen (z. B. Jugendämter, Jugendverbände, Jugendorganisationen der Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und Vereine, Wohlfahrtsverbände), die kulturelle, politische und sportliche Aktivitäten sowie Bildungsarbeit für Jugendliche umfasst. - Die Anfänge der Jugendarbeit waren eng mit der Jugendbewegung verbunden. In der Folgezeit (in den 20er- und 50er-Jahren) entwickelte sich die Jugendarbeit als eigenständiger Bereich der Sozialarbeit. In den 60er- und 70er-Jahren etablierte sich die Jugendarbeit als eine Form öffentlicher Dienstleistung von privaten Trägern und staatlichen Stellen (Subsidiaritätsprinzip), die allen Jugendlichen offen steht. Sie überschreitet damit den von der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendsozialarbeit abgedeckten Bereich, umfasst aber auch deren Tätigkeiten. Gegenüber Schule und Familie beruht die Jugendarbeit auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Ziele, Angebote, Inhalte und Methoden der Jugendarbeit orientieren sich an den Lebensverhältnissen und -problemen von Jugendlichen, umfassen alle Bereiche des Alltags und werden von der gesellschaftlichen und konfessionellen Ausrichtung des Trägers beeinflusst. Die Vielfalt der Jugendarbeit drückt sich z. B. in ihren weit gefächerten Arbeitsfeldern aus: Jugendheime, offene Jugendhäuser, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeiten, Jugendberatungsstellen, Stadtteilarbeit, kirchliche Jugendhäuser, Jugendarbeit auf dem Lande u. a.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes arbeiten die Träger der öffentlichen und freien Jugendarbeit zusammen, um die politische, kulturelle, sportliche, soziale und berufsbezogene Bildung der Jugend, die internationale Jugendarbeit sowie die Jugendarbeit zentraler Organisationen (z. B. Deutscher Bundesjugendring) zu fördern. Eine Erfolgskontrolle soll durch den alle vier Jahre den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegenden Jugendbericht erfolgen.
In Österreich tritt neben die öffentliche und die verbandliche Jugendarbeit immer mehr auch ungebundene freie Jugendarbeit in offenen Gruppen wie beispielsweise in »Jugendzentren«. Beide Formen werden von der öffentlichen Hand gefördert (Bundesjugendplan). Es erscheint in unregelmäßigem Abstand ein Jugendbericht.
In der Schweiz liegt die Jugendarbeit in der Verantwortung der Kantone, Gemeinden, Kirchen und zahlreicher privater Organisationen und Vereine, von denen viele im Dachverband »Schweizerischer Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände« zusammengeschlossen sind. In größeren Agglomerationen gibt es Jugendzentren oder Jugendhäuser, zentral oder in Quartieren. Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (gegründet 1978) ist beauftragt, die Situation der Jugend zu beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen.
H. Lessing: Jugendpflege oder Selbsttätigkeit. Eine histor. Unters. zum Verhältnis von Reformismus u. J. (1976);
H. Giesecke: Die J. (61983);
P. König u. G. Schultze: Offene J. mit dt. u. ausländ. Jugendlichen in kommunalen Freizeiteinrichtungen (1985);
Neue Widersprüche. Jugendliche in den 80er Jahren, hg. v. D. Baacke u. a. (1985);
H. Mair: Situationsorientierte J. (1986);
Clique - Mädchen-Arbeit, hg. v. G. Neubauer u. a. (1987);
M. Liedholz: Hb. für J. Unterwegs mit jungen Menschen (51988);
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Ju|gend|ar|beit, die: 1. <o. Pl.> Erwerbstätigkeit Jugendlicher. 2. <o. Pl.> Gesamtheit aller von Staat, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien durchgeführten Tätigkeiten, die sich mit Bildung u. Freizeitgestaltung von Jugendlichen befassen. 3. frühes, in der Jugendzeit eines Künstlers, Wissenschaftlers o. Ä. entstandenes Werk.
Universal-Lexikon. 2012.