Akademik

Lehrstuhl
Arbeitsgruppe; AG; Lehrkanzel (österr.) (veraltet)

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Lehr|stuhl ['le:ɐ̯ʃtu:l], der; -[e]s, Lehrstühle ['le:ɐ̯ʃty:lə]:
planmäßige Stelle eines Professors, einer Professorin an einer Universität oder Hochschule:
ein Lehrstuhl für Physik, für Medienrecht.

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Lehr|stuhl 〈f. 7uplanmäßige Stelle eines Hochschullehrers, Professur ● den \Lehrstuhl für neuere Geschichte innehaben

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Lehr|stuhl, der (Amtsspr.):
planmäßige Stelle eines Professors an einer Universität od. Hochschule; Professur:
den, einen L. für neuere deutsche Literaturwissenschaft [inne]haben;
auf einen L. berufen werden.

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Lehrstuhl,
 
frühere Bezeichnung für die planmäßige Stelle an einer Universität, deren Inhaber (Ordinarius) das entsprechende Fach dort selbstständig als Einziger in Forschung und Lehre vertrat. Als Amtsbezeichnung nur noch in Bayern zulässig, dient die Bezeichnung Lehrstuhl noch informell zur Kennzeichnung einer C4-Professur.

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Lehr|stuhl, der (Amtsspr.): planmäßige Stelle eines Professors an einer Universität od. Hochschule; Professur: einen L. für neuere deutsche Literaturwissenschaft innehaben; auf einen L. in angewandter Mathematik berufen werden; Im Anschluss daran wird er voraussichtlich seinen L. aufgeben und Berlin verlassen (Weber, Tote 161).

Universal-Lexikon. 2012.