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Ạndenpakt,
spanisch Grụpo Andino, Acuẹrdo de Cartagena [- - -'xena], Abkommen von Cartagena, Verbund lateinamerikanischer Staaten, gegründet am 25. 5. 1969 von Bolivien, Chile (1976 ausgetreten), Kolumbien, Ecuador und Peru (Mitgliedschaft ruht seit dem 26. 8. 1992); 1973 trat Venezuela bei. Der Andenpakt zielt auf den Ausgleich struktureller Unterschiede besonders auf sozioökonomischem Gebiet, u. a. durch Liberalisierung des gegenseitigen Handels, Bildung einer Zollunion, Harmonisierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik und eine gemeinsame industrielle Planung. Politisch soll der Andenpakt das Gewicht seiner Partnerländer innerhalb Lateinamerikas erhöhen. Die Andenpaktstaaten sind zugleich Mitglieder der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung. Nachdem der Integrationsprozess in den 80er-Jahren stagnierte, ist seit 1989 eine Reaktivierung des Paktes zu beobachten. So wurde auf verschiedenen Gipfelkonferenzen (zuletzt 1994) beschlossen, einen gemeinsamen Markt (Andean Common Market, Abkürzung ANCOM) zu bilden, die seit dem 1. 1. 1992 formal bestehende Freihandelszone auszubauen und ab 1995 schrittweise einen gemeinsamen Außenzoll für Waren aus Drittländern einzuführen, der je nach Warengruppe zwischen 5 und 25 % liegen soll. Durch Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten sowie die innenpolitische Entwicklung in Peru geriet der Andenpakt 1994/95 erneut in die Krise. Im April 1996 beschlossen die Präsidenten der Mitgliedstaaten eine Reform und die Umbenennung des Andenpakts in Andengemeinschaft (Comunidad Andina). Oberstes Organ ist künftig der Rat der Präsidenten; dem permanenten Führungsorgan, der Kommission, ist das Generalsekretariat als technisches Organ untergeordnet.
Universal-Lexikon. 2012.