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Volkspolizei
VoPo (umgangssprachlich); Deutsche Volkspolizei

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Vọlks|po|li|zei 〈f. 18; unz.; Abk.: VP; umg. Kurzw.: Vopo; DDRPolizei ● kasernierte \Volkspolizei 〈Abk.: KVP; bis 1956〉 militärisch ausgebildete u. ausgerüstete Streitkräfte der DDR, Vorläufer der Nationalen Volksarmee

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Vọlks|po|li|zei, die <o. Pl.> (DDR):
Polizei der DDR (Abk.: VP).

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Volkspolizei,
 
Abkürzung VP, Deutsche Volkspolizei, amtliche Abkürzung DVP, umgangssprachliche Abkürzung Vopo, in der DDR die zentralistisch organisierte Polizei, die im Laufe der Zeit verschiedene Umstrukturierungen erfuhr. Die VP gliederte sich zuletzt in folgende Dienstzweige: 1) Schutzpolizei, einschließlich Wasserschutzpolizei und Betriebsschutz; 2) Verkehrspolizei; 3) Kriminalpolizei; 4) Transportpolizei; 5) Pass- und Meldewesen; 6) VP-Bereitschaften; 7) Feuerwehr. »Chef der DVP« war der Innenminister, der diese über die »Hauptverwaltung der DVP« (HV DVP) im Ministerium des Innern leitete. Mittelinstanzen waren die 14 »Bezirksbehörden der DVP« (BDVP) und das »Präsidium der VP Berlin« (PdVP). Die untere Ebene der Polizeiorganisation bildeten die VP-Kreisämter (VPKA), die als Außenstellen VP-Reviere, -Wachen und -Gruppenposten unterhielten, sowie die VP-Inspektionen (VPI) in den Ostberliner Stadtbezirken. In den Gemeinden und Stadtbezirken wurden hauptamtliche Abschnittsbevollmächtigte eingesetzt, die von rd. 158 000 freiwilligen Helfern als ehrenamtliche Hilfspolizisten unterstützt wurden, um die Bevölkerung besser überwachen zu können. Abweichungen vom dreistufigen vertikalen Aufbau wiesen namentlich die Transportpolizei und die VP-Bereitschaften auf: Die Transportpolizei war eine Eisenbahnpolizei der Deutschen Reichsbahn. Die rd. 18 000 Mann starken VP-Bereitschaften waren kasernierte Polizeitruppen, die vornehmlich zur Bekämpfung politischer Unruhen bestimmt waren und unmittelbar dem Innenminister unterstanden (z. B. Anfang Oktober 1989 in größeren Städten der DDR Übergriffe auf friedliche Demonstranten der sich formierenden Bürgerbewegung). Eine Rechtsgrundlage für die VP wurde erst mit dem Gesammelten über die Aufgaben und Befugnisse der DVP vom 11. 6. 1968 geschaffen. Mit der staatlichen Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 wurde die VP aufgelöst und in die neuen Landespolizeien überführt. Für eine kurze Übergangszeit, bis zum Erlass eigener Polizeigesetze, galt in den neuen Bundesländern das DVP-Gesetz als Landesrecht fort.

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Vọlks|po|li|zei, die <o. Pl.>: Polizei der DDR.

Universal-Lexikon. 2012.