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Desinfektion
Des|in|fek|ti|on [dɛs|ɪnfɛk'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
das Desinfizieren:
die Desinfektion der Kleidung, der Wunde.

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Des|in|fek|ti|on 〈f. 20Entseuchung, Vernichtung von Krankheitserregern mit chemischen Mitteln [<lat.-frz. des- „von weg, ent-“ + Infektion]

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Des|in|fek|ti|on [ de- lat. inficere, infectum = hineintun, vergiften, anstecken]; Syn.: Entseuchung: die möglichst vollständige Beseitigung pathogener Erreger an Mensch, Tier, Gegenständen u. in Räumen durch Abtöten mittels chem. Stoffe ( Desinfektionsmittel) oder physikal. Verfahren (Wärme, Strahlung).

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Des|in|fek|ti|on , die; -, -en [aus des-, Des- u. Infektion]:
1. das Desinfizieren.
2. <o. Pl.> Zustand, in dem sich etw. nach dem Desinfizieren befindet.

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Des|infektion
 
[lateinisch], Des|infizierung, Entseuchung, Gesamtheit der Maßnahmen, durch die Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Protozoen) abgetötet oder an ihrer Vermehrung gehindert (inaktiviert) werden, damit sie nicht mehr infektiös sind. Werden alle Mikroorganismen einschließlich ihrer Dauerformen (Sporen) vernichtet, spricht man von Sterilisation. Die Beseitigung krankheitsübertragender Schädlinge wird als Entwesung bezeichnet.
 
Zur Desinfektion stehen physikalische und chemische Methoden zur Verfügung. Zu den gebräuchlichsten physikalischen Verfahren zählt die Anwendung von feuchter oder trockener Hitze. Infizierte brennbare Gegenstände können durch Verbrennen gefahrlos beseitigt werden; siedendes Wasser und strömender Dampf vernichten bei Mindesteinwirkung von 30 Minuten sporenlose Krankheitserreger (z. B. an Wäsche, Glas-, Porzellan- und Metallgeräten). Eine sichere Desinfektion ermöglicht die Verwendung von Autoklaven, auch trockene Luft von mindestens 100 ºC ist wirksam. Weitere Möglichkeiten sind die Beseitigung von Mikroorganismen durch Filtration (z. B. bei der Belüftung von Operationsräumen, der Entkeimung von Trinkwasser und flüssigen Arzneimitteln), die Desinfektion durch ultraviolette Strahlen (Raumluft, Oberflächen, z. B. von Laborräumen), Ultraschall höherer Intensität, Röntgenstrahlen u. a. ionisierende Strahlung.
 
Chemische Verfahren
 
bedienen sich v. a. stark oxidierender oder reduzierender Substanzen. Im Unterschied zu den Chemotherapeutika erfassen die Desinfektionsmittel (Desinfizientien) auch ruhende (sich nicht vermehrende) Keime. Je nach Anwendungsgebiet unterscheidet man zwischen Grobdesinfektionsmitteln (z. B. für Wäsche, Gegenstände) und Feindesinfektionsmitteln oder Antiseptika (v. a. für Hände, Körper). Formaldehyd dient zur Desinfektion von Räumen, Geräten und Wäsche. Er hat wie andere Aldehyde (z. B. Glyoxal) und Chlor freisetzende Verbindungen (z. B. Natriumhypochlorit, Natriumchlorisocyanurat, Chloramine) ein breites Wirkungsspektrum. Ätzkalk wirkt denaturierend und ist besonders zur Stuhldesinfektion im Seuchenfall geeignet. Mit Aryl- und Alkylgruppen sowie mit Chlor substituierte Phenole (z. B. 4-Chlor-3-methylphenol = Chlorkresol) sind Hauptbestandteile vieler Grob- und Feindesinfektionsmittel. Sie werden oft mit Lösungsvermittlern (z. B. Seifen) verwendet. Quartäre Ammoniumverbindungen haben als kationische Tenside gleichzeitig eine reinigende Wirkung. Sie sind hautverträglich, wirken aber nicht gegen Bakteriensporen und Tbc-Bakterien. Amphotenside (Tego-Präparate) sind Aminosäuren mit geringer Giftigkeit und guter Hautverträglichkeit. Sie sind auch gegen Tbc-Bakterien, Pilze und Viren wirksam. Alkohole werden wegen ihrer Hautfreundlichkeit v. a. zur Haut- und Händedesinfektion verwendet. Am wirksamsten sind wässrige Lösungen von 70-80 % Äthanol oder 50-60 % 2-Propanol. Sporen und Viren werden von ihnen nicht angegriffen. Zur Behandlung von Trink- und Badewasser dienen Chlor und Ozon.
 
Die Desinfektion im Krankenhaus gehört nach wie vor zu den noch nicht restlos gelösten Aufgaben der Hygiene (Hospitalismus). Neben der laufenden Desinfektion am Krankenbett, die zur Unterbrechung von Infektionsketten besonders wichtig ist (Desinfektion von Sputum, Stuhl, Harn; Körper-, Sach- und Raumdesinfektion), und der Schlussdesinfektion bei Behandlungsende spielt die Desinfektion von medizinischen Geräten, Instrumenten und Schutzkleidung v. a. im Operationsbereich eine entscheidende Rolle. Hierfür stehen Sterilisatoren und Desinfektionskammern zur Verfügung.
 
Die Desinfektion bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten ist im Seuchengesetz sowie in den internationalen Gesundheitsvorschriften, die bei Tierseuchen im Viehseuchengesetz festgelegt.
 
Bei der Trinkwasserdesinfektion ist in Deutschland mit der Trinkwasser-VO in der Fassung vom 5. 12. 1990 die Anwendung von Chlor und Silber zugelassen. Nach der Aufbereitung dürfen nur bis zu 0,3 mg Chlor je Liter und bis zu 0,08 mg Silber je Liter im Trinkwasser verbleiben.
 
Literatur:
 
G. P. Rienow: Clinica-Hb. der D. u. Sterilisation (1981);
 W. Steuer u. U. Lutz-Dettinger: Leitfaden der D., Sterilisation u. Entwesung (41983).
 

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Des|in|fek|ti|on, die; -, -en [aus ↑des-, Des- u. ↑Infektion]: 1. das Desinfizieren. 2. <o. Pl.> Zustand, in dem sich etw. nach dem Desinfizieren befindet.

Universal-Lexikon. 2012.