Mikro|organismen,
meist einzellige Lebewesen, die wegen ihrer geringen Größe (im Bereich von wenigen μm) nur durch Vergrößerung im Mikroskop sichtbar gemacht werden können. Es gibt eukaryontische Mikroorganismen, die einen echten Zellkern besitzen (mikroskopisch kleine Pilze, Mikroalgen, Protozoen), und prokariontischen Mikroorganismen, bei denen das genetische Material nicht in einem Zellkern, sondern in einem ringförmig geschlossenen DNA-Strang frei im Zytoplasma lokalisiert ist (Eubakterien, Archaebakterien, Blaualgen). Viren sind keine Mikroorganismen, da sie nicht zellulär organisiert sind.
Rechtliches:
Mikroorganismen selbst sowie Verfahren zur Züchtung und die Verwendung von Mikroorganismen können patentiert werden, sofern es sich hierbei nicht um bloße Entdeckungen handelt. Problematisch für das Patentverfahren ist die erforderliche ausreichende Beschreibung des Mikroorganismus, die eine eindeutige Identifizierung und Unterscheidung von anderen Mikroorganismen erlauben soll. Bei nicht ausreichender Beschreibungsmöglichkeit ist deshalb die zusätzliche Hinterlegung von Proben des Mikroorganismus bei einer Hinterlegungsstelle vorgeschrieben. Zur Vermeidung mehrerer Hinterlegungen in verschiedenen Ländern schafft der »Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren vom 28. 4. 1977« für die Vertragsstaaten (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz u. a.) ein einheitliches internationales Hinterlegungsverfahren.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Bioverfahrenstechnik: Die Umwandlung von Stoffen
Antibiotika: Sieg über die Bakterien?
Universal-Lexikon. 2012.