dafür sorgen, dass etwas in aller Eile noch behandelt und schnell erledigt wird:
Beschlüsse rücksichtslos durchpeitschen; ein Gesetz im Parlament durchpeitschen.
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dụrch||peit|schen 〈V. tr.; hat〉
1. mit der Peitsche züchtigen
2. 〈fig.〉 sehr nachdrücklich gegen Widerstand durchsetzen (Gesetz)
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dụrch|peit|schen <sw. V.; hat:
1. mit einer Peitsche schlagen, auspeitschen:
Sklaven d. lassen.
2. (ugs. abwertend) in aller Schnelligkeit, ohne Eingehen auf Details durchbringen:
Gesetze, Beschlüsse [rücksichtslos] d.
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dụrch|peit|schen <sw. V.; hat: 1. mit einer Peitsche schlagen, auspeitschen: Sklaven d. lassen; Der Insasse in Torstens Nebenzelle wird durchgepeitscht (Bredel, Prüfung 182). 2. (ugs. abwertend) in aller Schnelligkeit, ohne Eingehen auf Details durchbringen: Gesetze, Beschlüsse [rücksichtslos] d.; Bleibt eine einzige Hoffnung: Dass die Sozialpartner bei uns so klug sein werden, nicht eine primitive, lineare Arbeitszeitverkürzung nach deutschem Muster durchzupeitschen, sondern flexible Formen der Arbeitszeitgestaltung zu finden (Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 31).
Universal-Lexikon. 2012.